Wechsel von Lebenspartnerschaft zur Ehe: Steuervorteile nutzen!
18. Januar 2019Jetzt liegt die Entscheidung vor: Sofern gleichgeschlechtliche Paare ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln, können sie auf Antrag bis 31.12.2020 eine rückwirkende Zusammenveranlagung beantragen. Dies ist bis zum Datum der Eintragung der Lebensgemeinschaft möglich.