Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Minijobber:innen sind arbeitsrechtlich trotzdem als Arbeitnehmer:innen anzusehen, es gelten jedoch bestimmte Grenzen, was das Arbeitsentgelt oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses angeht.
Allgemeine Regelungen und Grenzen
Höhe des Verdienstes
Mehrere Beschäftigungen im Minijob
Lohnsteuer beim Minijob
Angaben und Abgaben beim Minijob