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Familienkasse

Was macht die Familienkasse?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für Leistungen im Zusammenhang mit Kindern zuständig. Die Familienkassen bearbeiten insbesondere Ihre Anträge zur Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes und legen auch die Höhe des Kindergeldes fest.

Kindergeld
Kinderzuschlag 
Familienkasse vor Ort

Familienkasse

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Kindergeld

Grundsätzlich erhalten Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, von der Familienkasse Kindergeld. Bei getrennt lebenden Elternteilen erhält der- oder diejenige das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt.¹


Ausführliche Informationen zum Anspruch, Anspruchsdauer und Höhe in unserem Steuerlexikon unter „Kindergeld“.

Kinderzuschlag

Sofern Eltern für ihre Kinder Kindergeld erhalten, sich ihr Bruttoeinkommen auf mindestens 900 Euro, bzw. 600 Euro bei Alleinerziehenden beläuft und bestimmte Höchstgrenzen hierbei nicht überschritten werden, können Sie zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen.²

Familienkasse vor Ort

Auf der Webseite der Agentur für Arbeit gibt es den Familienkassen-Finder. Indem man seine Postleitzahl eingibt, wird die jeweils zuständige Familienkasse angezeigt. Hier geht’s zur Suche.

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