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ELSTER

Was nützt das ELSTER-Verfahren?

Der Name ELSTER leitet sich von den ersten Buchstaben des Begriffs „Elektronische Steuererklärung“ ab. Es handelt sich um ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung zur digitalen Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen übers Internet.

 

ELSTER-Formular
ELSTER Online Portal 
ELSTER vorausgefüllte Steuererklärung 

ELSTER - elektronische Steuererklärung

Steuern sind nicht Ihr Ding?

Kein Problem – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Steuerangelegenheiten und geben Ihnen hilfreiche Steuertipps an die Hand. 

ELSTER-Formular

Das Formular kann über die Homepage der Startseite www.elster.de aufgerufen werden. Nach der Installation können die Steuerformulare direkt auf dem Bildschirm ausgefüllt werden. Das Programm erteilt Hinweise und auch eine Plausibilitätsprüfung ist möglich. Trotzdem ist diese Einrichtung eher für einfache Sachverhalte geeignet, die ohne weitere Beratung oder Hilfeleistung auskommen. Wenn keine digitale Signatur vorhanden ist, kann man die komprimierte Erklärung einfach ausdrucken und nach Unterschrift zusammen mit den erforderlichen Belegen ans Finanzamt senden.¹

ELSTER Online Portal

Über das Online Portal kann man seine Steuererklärungen über die Webseite auch online abgeben. Voraussetzung ist eine Authentifizierung und Verwendung eines Softwarezertifikats, welches vom Finanzamt ausgestellt wird. Die Steuererklärungen können dann online ganz ohne Ausdruck oder Postversand ans Finanzamt übermittelt werden. Zur Erstellung der Steuererklärungen kann auch eine eigene Steuersoftware verwendet werden, die von ELSTER unterstützt wird.

ELSTER vorausgefüllte Steuererklärung

Ein weiteres Hilfsmittel ist das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung. Hierbei werden die Daten und Belege vom Finanzamt zur Verfügung gestellt, die aufgrund von Übermittlung durch Dritte bereits vorliegen. Typische Fälle sind z.B. die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Vorsorgeaufwendungen, Daten von Riester- und Rürup-Verträgen oder Lohnersatzleistungen. Hierdurch können Fehlerquellen vermindert werden und die Überprüfbarkeit der Daten durch den Steuerpflichtigen wird erhöht.²

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