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Bundes­zentral­amt für Steuern

Was macht das Bundeszentralamt für Steuern?

Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handelt es sich um eine Bundesoberbehörde, die beim Bundesministerium der Finanzen angesiedelt ist. Das Bundeszentralamt für Steuern führt Aufgaben mit nationalem Bezug, Aufgaben mit internationalem Bezug, Betriebsprüfungen bei sehr großen Unternehmen und allgemeine Verwaltungsaufgaben durch.

 

 Aufgaben mit nationalem Bezug 
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
Weitere Aufgaben

Bundeszentralamt für Steuern

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Aufgaben mit nationalem Bezug

Hierunter fällt alles, was das Bundeszentralamt für Steuern für die im Inland lebenden Bürger und ansässigen Unternehmer bearbeitet. So besteht eine Zuständigkeit für wichtige Aufgaben mit nationalem Bezug, beispielsweise für die Fachaufsicht über die Familienkassen. Für Altersvorsorgeverträge (Riester Rente) und Basisrentenverträge (Rürup Rente) erteilt das Bundesamt für Steuern Zertifizierungen. Es führt die Datenbank für die Freistellungsbescheinigungen, die dort eingesehen werden können. Neben einer Vielzahl weiterer organisatorischer Aufgaben dürfte am bekanntesten die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummern sein, die für die Krankenkassen, das Kindergeld oder die Rentenversicherung wichtig sind und auch beim Kontakt mit dem Finanzamt angegeben werden.¹


Alle Informationen zum Bundeszentralamt für Steuern gibt es unter: www.bzst.de.

Allgemeine Verwaltungsaufgaben

Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern auch für bestimmte Fachaufgaben wie Gesetzesfolgenabschätzung, Risikomanagement, Dokumentationen der steuerlichen Verwaltungsvorschriften, Koordinierung im Bereich der Automation in der Steuerverwaltung und für weitere allgemeine Verwaltungsaufgaben.

Weitere Aufgaben

Neben den Aufgaben mit nationalem Bezug ist das Bundeszentralamt für Steuern auch für Aufgaben mit internationalem Bezug zuständig. Beispielsweise erteilt es auf Antrag die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an Unternehmen und wirken die Prüfer beim BZSt an den Betriebsprüfungen der Länder bei den Groß- und Konzernbetrieben mit.²

Auf unserem Steuerblog finden Sie weitere Informationen.

 

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