Die Energiekrise führt zu hohen neuen und angepassten Vertragspreisen für Energiekosten. Die Energiepreisbremsen entlasten Haushalte, die von hohen Gas-, Strom- und Wärmepreisen betroffen sind.
Ab März 2023 gilt eine Preisbremse, die rückwirkend zum 01.01.2023 eingeführt wird. Es gibt somit eine Preisdeckelung der jeweiligen Kosten. Die Mehrkosten übernimmt der Staat.
Begünstigt ist aber nicht der gesamte Verbrauch. Private Haushalte werden nur mit 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs begünstigt. D.h. Sie erhalten für 80 Prozent Ihres Energieverbrauchs einen garantierten Bruttopreis. Liegt Ihr Verbrauch über den 80 Prozent des Basisverbrauch müssen Sie den mit dem Energieanbieter vereinbarten Preis leisten.
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hängt die Höhe der Entlastung vom bisherigen Gas- und Wärmeverbrauch, vom Verbrauch des Jahres 2023 sowie vom Vertragspreis ab.
Insgesamt entlasten die Energiepreisbremsen also private Haushalte durch niedrigere Abschläge bzw. Stromkosten während des Jahres. Die monatliche Gas-, Fernwärme oder Stromrechnung werden somit direkt durch die Preisbremsen gesenkt.
Die Energiepreisbremsen sollen voraussichtlich bis Ende April 2024 gelten.