Viele stellen sich die Frage, ob Sie Bürgergeld in der Steuererklärung angeben müssen und welche steuerlichen Auswirkungen das hat. Wir erklären Ihnen, wie Bürgergeld und Steuererklärung zusammenhängen und wann Sie profitieren können.
Viele stellen sich die Frage, ob Sie Bürgergeld in der Steuererklärung angeben müssen und welche steuerlichen Auswirkungen das hat. Wir erklären Ihnen, wie Bürgergeld und Steuererklärung zusammenhängen und wann Sie profitieren können.
Die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld sind vielen gar nicht so sehr bewusst, dabei sind diese erheblich. In der nachfolgenden Tabelle werden die größten Unterschiede aufgelistet.
Hinweis: Das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz 4, wurde am 01.01.2023 durch das Bürgergeld abgelöst.

Was sehen Sie hier?
In der vorangegangenen Tabelle werden Arbeitslosengeld I und Bürgergeld gegenübergestellt, hier gibt es große Unterschiede hinsichtlich Höhe der Unterstützung, Finanzierung, Anrechnung weiterer Größen, Zeitpunkt der Auszahlung und Bezugsdauer.
Es werden beispielsweise unterschiedliche Ausgangswerte gewählt, die die Höhe der Zahlung festlegen. Beim Arbeitslosengeld ist das letzte Nettogehalt entscheidend und beim Bürgergeld der jeweilige Bedarf für den Lebensunterhalt, bei Letzterem wird unter anderem auch vorhandenes Vermögen angerechnet.
Lesen Sie hier mehr zum Arbeitslosengeld I: „Arbeitslosengeld und Steuer – Wie hängt das zusammen?“
Sie erhalten Bürgergeld, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren können. Neben Ihrem eigenen Einkommen werden auch weitere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt.
Folgende Voraussetzungen gelten:
Beim Bürgergeld wird von Ihnen verlangt, dass Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen oder Einkommen einsetzen. Erst wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr daraus decken können, erhalten Sie Unterstützung vom Staat.
Hinweis: Hier können Sie sich online registrieren und sich anschließend arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beantragen: Bundesagentur für Arbeit.
Die Höhe des Bürgergelds ist abhängig von Ihrem persönlichen Regelbedarf. Diese Regelbedarfe werden jährlich überprüft und ggf. an geänderte Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Es werden folgende Bedarfe unterteilt:
Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie weitere Infos zu den verschiedenen Bedarfen.
Regelbedarfe der letzten Jahre:

Kinder und Jugendliche erhalten zusätzlich einen monatlichen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.
Was sehen Sie hier?
In der Tabelle wurden die Regelbedarfe der sechs Regelbedarfstufen in den Jahren 2023 bis 2025 dargestellt, wobei die Bedarfe im Jahr 2025 nicht angehoben wurden. Als alleinstehende oder alleinerziehende Person in Stufe 1 erhalten Sie den höchsten Betrag in Höhe von 563 Euro monatlich. Der geringste Betrag liegt bei 357 Euro monatlich und wird an Kinder bis 5 Jahre ausgezahlt.
Erstmal die gute Nachricht – Bürgergeld fällt unter keine der Einkommensarten und ist damit auch nicht steuerpflichtig. Bürgergeld gehört zu den Grundsicherungsleistungen und unterliegt damit auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Dementsprechend hat das Bürgergeld an sich keinerlei steuerliche Auswirkungen und muss auch nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.
Wenn Sie alleinstehend oder alleinerziehend sind, ändert sich auch mit Bürgergeld nichts an Ihrer Steuerklasse. In diesen Fällen haben Sie ohnehin keine weiteren Auswahlmöglichkeiten bei der Steuerklassenwahl.
Bei Ehepaaren sieht dies jedoch etwas anders aus, da hier grundsätzlich drei Steuerklassenkombinationen zur Wahl stehen, welche wiederum die Höhe des Nettogehalts beeinflussen. Da Sie als Bürgergeld-Empfänger:in dazu verpflichtet sind, Ihre Hilfsbedürftigkeit zu verringern, kann das Jobcenter gegebenenfalls einen Steuerklassenwechsel anordnen.
In dem Fall würden Sie als Bürgergeld-Empfänger:in wahrscheinlich aufgefordert, in Steuerklasse V zu wechseln und Ihr:e Ehepartner:in in III. Somit würde sich Ihr gemeinsames monatliches Netto-Gehalt insgesamt erhöhen und damit die Höhe Ihrer Leistungen verringern.
Mehr Infos über die Steuerklassen erhalten Sie hier: „Die Steuerklassen – schnell erklärt im Überblick“
Grundsätzlich sind Sie nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Unter bestimmten Umständen können Sie davon aber trotzdem profitieren.
Wenn Sie beispielsweise nur für einige Monate Bürgergeld bezogen haben, aber das restliche Jahr einen Beruf ausgeübt haben, haben Sie vermutlich zu viele Steuern bezahlt. Der Grund: Beim automatischen Lohn- und Kirchensteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber wird die Höhe der abgeführten Steuer unter der Annahme bestimmt, dass dieses Gehalt übers ganze Jahr hinweg gleichbleibt.
Tipp: Die zu viel einbehaltene Steuer bekommen Sie mit Ihrer Steuererklärung wieder zurück.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und Ihr:e Ehepartner:in arbeitet das volle Jahr, dann wurden ihm oder ihr wahrscheinlich auch wieder zu viele Steuern einbehalten. Steuerklasse IV wird grundsätzlich bei Paaren mit gleich hohen Einkommen empfohlen, dies trifft in diesem Fall jedoch nicht mehr zu. Dementsprechend können Sie wahrscheinlich mit einer Steuerrückerstattung rechnen, insofern Sie eine Steuererklärung abgeben.
Freuen Sie sich jedoch nicht zu früh über Ihre Erstattung, denn diese wird Ihnen aufs Bürgergeld angerechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bestätigt, dass diese Vorgehensweise nicht verfassungswidrig ist.
Tipp: Entscheidend ist, wann Sie die Erstattung auf Ihrem Konto haben. Erhalten Sie in diesem Monat kein Bürgergeld, wird die Erstattung auch nicht angerechnet.
Sie erhalten Bürgergeld, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren können. Zunächst müssen Sie Ihr eigenes Vermögen und Ihr Einkommen einsetzen und auch weitere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag werden berücksichtigt.
Folgende Voraussetzungen gelten:
Bürgergeld fällt unter keine der Einkommensarten und ist damit auch nicht steuerpflichtig. Bürgergeld gehört zu den Grundsicherungsleistungen und unterliegt damit auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Dementsprechend hat das Bürgergeld an sich keinerlei steuerliche Auswirkungen und muss auch nicht in der Steuererklärung eingetragen werden.
Eine Steuererklärung lohnt sich vor allem in diesen Fällen trotzdem:
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Quellen:
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