Ein Blick in die Gebührentabelle zeigt: Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag ist fair und sozial gestaffelt. Die Bemessungsgrundlage dafür sind alle steuerpflichtigen und steuerfreien Jahreseinnahmen.
Dies sind u.a.:
1. Bruttoarbeitslohn/löhne,
2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).
In Lebenspartnerschaften werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen der zusammenveranlagten Ehegatten:innen zusammengerechnet.
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um eine Stufe.