Höhe und Zahlung
Die Leistungen vom Arbeitgeber können sich auf bis zu 40 Euro im Monat belaufen. Sofern der Arbeitgeber nicht diesen vollen Betrag übernimmt, kann man ihn selbst auf den Höchstbetrag aufstocken. Der jeweilige Betrag wird vom Arbeitgeber direkt auf das vom als Arbeitnehmer bezeichnete Sparvertragskonto eingezahlt. Hierfür muss ein Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen beim Arbeitgeber gestellt werden. Grundsätzlich sind monatliche Überweisungen vorgesehen, aber auch Einmalzahlungen sind möglich, etwa wenn im laufenden Jahr begonnen wird, jedoch der Maximalbetrag für das Jahr erreicht werden soll.
Zusätzliche Förderungen
Ledigen mit nicht mehr als 17.900 Euro und Verheirateten mit nicht mehr als 35.800 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr erhalten die jährlich zu beantragende Arbeitnehmersparzulage als Förderung vom Staat, sofern ein Bausparvertrag oder Sparplan für Aktienfonds zugrunde liegt oder ein Baukredit getilgt wird. Bei anderen Sparformen liegen die Grenzen bei 20.000 bzw. 40.000 Euro. Bausparer können zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Nach sieben Jahren werden das Guthaben und die staatlichen Prämien ausgezahlt.