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Mitgliedschaft

Rundum-Service der Lohnsteuerhilfe

Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Mit einer Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. können Sie sich bei Ihrer Einkommensteuererklärung entspannt zurücklehnen – mit persönlicher Unterstützung das ganze Jahr über.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen schnellen Überblick über Leistungen, Kosten, Beratungsmöglichkeiten und Vorteile der Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein. Außerdem erfahren Sie, für wen eine Mitgliedschaft geeignet ist, wie Sie Mitglied werden und finden Antworten auf häufige Fragen.

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Deutsch
Focus Money Testergebnis 2026 | Fairster Lohnsteuerhilfeverein e.V. | Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Siegel BILD HÖCHSTE Kundenempfehlung 2026 Aktuell Lohnsteuerhilfeverein

Die wichtigsten Bereiche Ihrer Mitgliedschaft

Unsere Leistungen

Steuerliche Unterstützung im Rahmen der Mitgliedschaft

Wir unterstützen Sie bei zentralen Aufgaben rund um Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie zu steuerlichen Fragen.

Online-Beratung

Steuerliche Unterstützung bequem von Zuhause

Viele unserer Beratungsstellen bieten die Beratung auch digital an. Ihre Unterlagen übermitteln Sie dabei bequem online und haben trotzdem eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in.

Kosten

Transparente Beiträge für Ihre Mitgliedschaft

Als Mitglied zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr sowie einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sozial gestaffelt ist und sich nach Ihrem Einkommen richtet.

Beratung in weiteren Sprachen

Verständliche Unterstützung für Ihre Steuerfragen

Viele unserer Beratungsstellen bieten Beratung in weiteren Sprachen an. Finden Sie die passende Beratung in Ihrer Sprache.


Überblick zur Mitgliedschaft

Unsere Leistungen

Steuerliche Unterstützung im Rahmen der Mitgliedschaft

Online-Beratung

Steuerliche Unterstützung bequem von Zuhause

Kosten

Transparente Beiträge für Ihre Mitgliedschaft

Beratung in weiteren Sprachen

Verständliche Unterstützung für Ihre Steuerfragen

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Beiträge, Leistungen und Ablauf.

Häufige Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Für wen ist eine Mitgliedschaft bei uns geeignet?

Eine Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist geeignet für Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionäre:innen und Studierende, wenn die steuerliche Situation unter die gesetzliche Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine fällt.

Wir prüfen vor der Beratung, ob wir Sie steuerlich unterstützen dürfen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, welche Einkünfte Sie haben. Lohn, Gehalt und Renten können grundsätzlich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis berücksichtigt werden. Auch bestimmte zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalvermögen, können bis zu gesetzlich festgelegten Grenzen zulässig sein. Wenn Sie unsicher sind, ob wir Sie beraten dürfen, hilft Ihnen gerne eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe weiter. Außerdem finden Sie die genauen Voraussetzungen für einen Beitritt auch auf unserer Seite zur Beratungsbefugnis.

Für wen ist eine Mitgliedschaft bei uns geeignet?

Eine Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist geeignet für Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionäre:innen und Studierende, wenn die steuerliche Situation unter die gesetzliche Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine fällt.


Das spricht für eine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein

Mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie eine feste Anlaufstelle für Ihre steuerlichen Fragen und eine ganzjährige Betreuung rund um Ihre Steuererklärung.

Verlässliche Steuerprofis an Ihrer Seite

Steuerliche Hilfe das ganze Jahr über

Rundum-sorglos-Service für Ihre Steuer

Persönliche Beratung vor Ort und digital

Steuerberatung zum fairen Mitgliedsbeitrag

Verlässliche Steuerprofis an Ihrer Seite

Steuerliche Hilfe das ganze Jahr über

Rundum-sorglos-Service für Ihre Steuer

Persönliche Beratung vor Ort und digital

Steuerberatung zum fairen Mitgliedsbeitrag


So starten Sie Ihre Mitgliedschaft

Mitglied werden ist ganz einfach: In nur drei Schritten gelangen Sie zu Ihrer persönlichen steuerlichen Beratung. Von der Beratungsstellensuche über die Terminvereinbarung bis zur Beitrittserklärung begleiten wir Sie unkompliziert und transparent.

1. Beratungsstelle suchen

Eine passende Beratungsstelle finden Sie ganz einfach über unsere Beratungsstellen-Suche: PLZ oder Ort eingeben und Beratungsstelle auswählen.

Beratungsstelle suchen
Termin vereinbaren

2. Termin vereinbaren

Kontaktieren Sie direkt Ihre gewünschte Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin. Beim ersten Kontakt prüft Ihr:e Berater:in, ob wir Sie im Rahmen unserer Beratungsbefugnis unterstützen können. Dies ist insbesondere von Ihrer Einkommensart und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation abhängig.

3. Mitglied werden

Schließen Sie Ihre Mitgliedschaft mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ab – bei einer Online-Beratung ist das auch digital möglich. Anschließend erstellen wir Ihre Steuererklärung und erledigen alles, was dazugehört.

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1. Beratungsstelle suchen

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2. Termin vereinbaren

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3. Mitglied werden

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Schließen Sie Ihre Mitgliedschaft mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung ab – bei einer Online-Beratung ist das auch digital möglich. Anschließend erstellen wir Ihre Steuererklärung und erledigen alles, was dazugehört.


Das sagen unsere Mitglieder

Zahlreiche positive Mitgliederstimmen und mehrfach ausgezeichnete Qualität sprechen für die Vorteile einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Lesen Sie, wie unsere Mitglieder Beratung, Service und Betreuung erleben.

Wir waren zum ersten mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Hier fühlt man sich gut aufgehoben und rundum betreut. Von der Aufnahme als Mitglied, bis zur erstellten Steuererklärung hat alles bestens geklappt. Wir können diese Beratungsstelle sehr empfehlen.

Feedback für unsere Beratungsstelle in Altenburg

Kompetent, zuverlässig und schnell. Bin froh Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins geworden zu sein! Seit vier Jahren schon. Alles tip-top.

Feedback für unsere Beratungsstelle in Stuttgart

Ich bin zufrieden. Die Mitgliedschaft bietet diverse Vorteile. Gute Erreichbarkeit per Telefon und Mail.

Feedback für unsere Beratungsstelle in Frankfurt am Main

Das Team ist wirklich engagiert und gibt alles, um seine Mitglieder bestmöglich zu unterstützen. Selbst in eher komplizierten Situationen haben sie schnell wirksame Lösungen gefunden und alles mit großer Sorgfalt umgesetzt. Uneingeschränkt zu empfehlen!

Feedback für unsere Beratungsstelle in Stolberg

Bin seit vielen Jahren Mitglied und immer gut beraten worden. Klare Empfehlung!

Feedback für unsere Beratungsstelle in Mülheim an der Ruhr


Mitgliedschaft schnell erklärt

In unseren Videos zeigen wir Ihnen, was Sie als Mitglied erwartet und warum sich eine Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. lohnt.

Steuererklärung einfach und bequem

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Lohnsteuerhilfeverein vs. Steuerberater & Apps

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Steuererklärung mit dem ALH

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Steuererklärung per Mitglieder-App

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Jetzt Mitgliedschaft klären und passende Beratung finden

Ob persönlich vor Ort oder per Online-Beratung: Wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten.

Informieren Sie sich jetzt über Ihre Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. oder finden Sie direkt eine passende Beratungsstelle.

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Persönliche Beratung vor Ort

Sie bevorzugen den persönlichen Kontakt vor Ort? Kein Problem, wir beraten Sie gerne persönlich in unseren Beratungsstellen. Teilweise sind nach Absprache auch Hausbesuche möglich.

Jetzt Termin vor Ort vereinbaren

Online-Beratung

Viele unserer Beratungsstellen bieten zusätzlich eine flexible Online-Beratung mit praktischer Mitglieder-App an. So können Sie Ihre Steuerangelegenheiten bequem digital erledigen – mit persönlichem Ansprechpartner.

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Fragen & Antworten zur Mitgliedschaft

Was spricht für eine Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.?

Mit Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie eine feste Anlaufstelle für Ihre Einkommensteuererklärung. Sie müssen steuerliche Fragen nicht allein klären, sondern können sich im Rahmen unserer Beratungsbefugnis unterstützen lassen. Ein weiterer Vorteil ist die ganzjährige Betreuung. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung, sondern auch bei Fragen rund um den Steuerbescheid, mögliche Einsprüche oder steuerliche Themen, die im Laufe des Jahres auftreten.

So schaffen wir Orientierung, entlasten Sie bei der Steuererklärung und sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen strukturiert vorbereitet und eingereicht werden.

Was kostet die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Beim Eintritt in den Verein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig, danach ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt gemäß unserer aktuellen Beitragsordnung zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr und richtet sich nach einer sozialen Staffelung, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag auf die nächsthöhere Stufe. Mithilfe des Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresbeitrag schon im Voraus abschätzen.

➤ Nutzen Sie unseren praktischen Beitragsrechner

Ähnlich einem Sportverein, ist auch beim Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Beitrags können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit des Beitrags im Lohnsteuerhilfeverein ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag ist also auch fällig, wenn Sie sich nicht beraten lassen.

Mehr zu den Kosten

Gibt es Rabatte bei den Kosten der Mitgliedschaft für z. B. Gewerkschaftsmitglieder?

Ja, wir erlassen Ihnen die ansonsten fällige Aufnahmegebühr i.H.v. 15 Euro für Neumitglieder, wenn Sie sich als Mitglied einer der nachfolgenden Organisationen ausweisen:

  • ADEXA - Gewerkschaft für Angestellte und Auszubildende in öffentlichen Apotheken
  • CGM - Christliche Gewerkschaft Metall
  • IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt
  • NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • komba gewerkschaft - kommunale Beamte und Angestellte
  • proT-in - Berufsverband für berufliche und rechtliche Interessen der Arbeitnehmer und Beamten in den Branchen der Telekommunikations- und Informationstechnik
  • Trenkwalder - Personaldienstleister
  • VDStra - Verband Deutscher Straßenwärter

Wer kann beim Lohnsteuerhilfeverein Mitglied werden und sich beraten lassen?

Wir beraten Arbeitnehmer:innenStudenten:innenRentner:innen und Pensionäre:innen bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Zusätzliche Einnahmen – etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen (z. B. Zinsen/Dividenden) – sind möglich, dürfen aber zusammen 18.000 Euro bei Ledigen bzw. 36.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen. Bei Lohn/Gehalt und Renten gibt es keine Obergrenze.

Vor Beginn der Beratung prüfen unsere Steuerexperten:innen, ob Ihre steuerliche Situation unter die gesetzliche Beratungsbefugnis fällt. So stellen wir sicher, dass Sie beim Lohnsteuerhilfeverein richtig sind.

Wie kann ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?

Um Mitglied zu werden, müssen Sie sich eine Beratungsstelle aussuchen und einen Termin vereinbaren. Die Beitrittserklärung wird üblicherweise beim Termin vor Ort unterzeichnet. Viele Beratungsstellen bieten aber auch eine Online-Beratung an, das heißt, Ihnen wird die Beitrittserklärung über unsere gesicherte ALH Postbox App zur Verfügung gestellt und Sie senden die unterschriebene Beitrittserklärung an Ihre Beratungsstelle zurück.

Vorab jeglicher Beratung wird der oder die Berater:in mit Ihnen klären, ob Sie mit Ihren Einkünften der gesetzlich geregelten Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG unterliegen. Dementsprechend ist die Beratung über den Lohnsteuerhilfeverein möglich oder nicht.

Müssen bei einem Ehepaar beide Partner:innen Mitglied werden?

Ja, sofern beide eine Steuererklärung, egal ob Einzel- oder Zusammenveranlagung, erstellen lassen möchten. Wenn eine Einzelveranlagung erfolgt und nur ein:e Partner:in die Steuererklärung über den Verein erstellen lassen möchte, dann muss nur der/die jeweilige Ehepartner:in Mitglied werden.

Wie finde ich eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins?

Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort in unsere Beratungsstellen-Suche ein und entscheiden Sie sich für eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder eine Beratungsstelle, die Ihnen ortsunabhängig die Online-Beratung anbietet. Um sich ein besseres Bild von unseren Beratungsstellenleitern:innen verschaffen zu können und zu prüfen, welche Extra-Services angeboten werden, werfen Sie doch einen Blick auf deren jeweilige Beratungsstellenseite.

Ist die Erledigung der Steuererklärung per Online-Beratung möglich?

Ja, eine Vielzahl unserer Beratungsstellen bietet Ihnen auch den Extra-Service der Online-Beratung inklusive der ALH-Postbox-App an. Mithilfe der praktischen App können Sie Ihre Belege einfach abfotografieren und ganz bequem per Smartphone an Ihre Beratungsstelle übermitteln. Damit können Sie Ihre Steuererklärung also völlig kontaktlos und online erledigen.

Suchen Sie sich einfach eine Beratungsstelle mit dem Extra-Service Online-Beratung aus und vereinbaren Sie einen Online-Termin. Die Beratung kann dann per Telefon- oder Video-Beratung erfolgen.

Jetzt Online-Beratungsstelle finden!

Was ist die ALH Postbox?

Die ALH Postbox ist ein Tool für unsere Mitglieder zur Kommunikation mit ihrer Beratungsstelle. Das Mitgliederportal steht als App im Google Play Store und Apple App Store und als Onlineportal unter www.alh-postbox.de zur Verfügung. Mit der ALH-Postbox-App können Sie ganz einfach und schnell per Smartphone Ihre Belege abfotografieren und sicher an Ihre Beratungsstelle übermitteln.

Weitere Infos zur ALH Postbox

FAQ zur ALH Postbox

Welche Leistungen bietet der Lohnsteuerhilfeverein?

Als Mitglied unseres Vereins können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen, ohne weitere Zahlungen neben dem jährlichen Mitgliedsbeitrag leisten zu müssen:

  • Vorabberechnung des voraussichtlichen Steuerergebnisses
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung, Einreichen beim Finanzamt, Erledigung des Schriftverkehrs und Beantwortung von Rückfragen
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Einlegung von Einsprüchen
  • ganzjährige steuerliche Betreuung, auch bei vermietetem Wohneigentum und Kindergeld
  • individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Antragstellung in steuerlichen Angelegenheiten, wie bspw. die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen oder die Verlängerung von Abgabefristen
  • steuerliche Vorausplanung

Ist die Beratung auch in anderen Sprachen möglich?

Ja, viele Beratungsstellen bieten die Beratung auch in anderen Sprachen an.
Yes, many advisory offices also offer consultations in other languages.

Über unsere Standortsuche können Sie einfach die gewünschte Sprache auswählen und so ganz schnell eine:n passende:n Berater:in finden.
Using our location search, you can easily select your preferred language and quickly find a suitable advisor.

Hier finden Sie auch Informationen in Ihrer Sprache:
Here you can also find information in your language:

Kann der Mitgliedsbeitrag bei Bezug von Lohnersatzleistungen erlassen werden?

Wenn Sie aufgrund einer Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse, z. B. Bürgergeld beziehen, bitten wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis zuzusenden. In der Hauptverwaltung wird geprüft, ob der Mitgliedsbeitrag erlassen werden kann. Gerne können Sie sich mit Ihren Unterlagen auch an Ihre Beratungsstelle wenden, um prüfen zu können, ob eine Steuererklärung abzugeben ist.

Welche Qualifikationen haben die Beratungsstellenleiter:innen?

Unsere Beratungsstellenleiter:innen müssen eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen haben und zusätzlich mindestens eine dreijährige Tätigkeit im Bereich der Einkommensteuer gemäß § 23 (3) StBerG vorweisen können, um den Bewerbungsvoraussetzungen zu entsprechen. Erst dadurch können sie von der zuständigen Finanzbehörde zugelassen werden.

Zusätzlich nehmen die Beratungsstellenleiter:innen regelmäßig an unseren Seminaren teil, um auf dem neuesten Stand der Steuergesetze zu bleiben und eine qualitativ hochwertige Beratung garantieren zu können.

Wann bekomme ich mein Geld vom Finanzamt zurück?

Dabei ist unter anderem die Bearbeitungszeit unserer Beratungsstellen ausschlaggebend. Um unsere Arbeit zu beschleunigen und die Steuererklärung möglichst schnell übermitteln zu können, ist es vorteilhaft, wenn die von Ihnen benötigten Unterlagen vollständig und zeitnah vorliegen.

Nachdem Ihre Steuererklärung anhand Ihrer gesammelten Belege erstellt und an das Finanzamt übermittelt wurde, ist die Dauer der Bearbeitung von dem zuständigen Finanzamt und der aktuellen Auslastung der dortigen Sachbearbeiter:innen oder auch von einem zufälligen Prüfalgorhythmus abhängig. Um trotzdem ein wenig Einfluss auf die Wartezeit zu nehmen, senden unsere Berater:innen Ihre Steuererklärungen in elektronischer Form an das Finanzamt.

Kann ich steuerrelevante Unterlagen per E-Mail an meine Beratungsstelle senden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Man sollte sich darüber bewusst sein, dass sowohl der Inhalt als auch der Anhang nicht gesondert verschlüsselt sind.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mitgliedern als kostenlose Alternative unsere ALH Postbox, verfügbar per App und Onlineportal, an. Auf diesem Kommunikationsweg können Sie sich unbesorgt mit Ihrer Beratungsstelle austauschen und vertrauliche Belege senden, weil Ihre Daten darüber per SSL-Verschlüsselung sicher geschützt sind.

Was muss ich tun, wenn sich meine Einkommensverhältnisse ändern und ich aus der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine falle?

Wenn Sie aufgrund einer Änderung Ihrer Einkommensverhältnisse aus unserer Beratungs­befugnis fallen, bitten wir Sie uns einen entsprechenden Nachweis zuzusenden.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Mieteinnahmen die Höchstgrenze überschreiten oder Sie Einnahmen aus einem Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit haben. Dann reichen Sie die Nachweise inklusive einer schriftlichen Kündigung in der Hauptverwaltung ein.

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Ihre Mitgliedsnummer finden Sie in der Regel auf Ihren Mitgliedsdokumenten wie z. B. dem Mitgliedsausweis oder Schreiben von Ihrer Beratungsstelle oder der Hauptverwaltung.

Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht mehr wissen, dann wenden Sie sich einfach an Ihre zuständige Beratungsstelle oder unsere Hauptverwaltung.

Kann ich als Mitglied die Beratungsstelle wechseln?

Ja, Sie können als Mitglied die Beratungsstelle innerhalb unseres Lohnsteuerhilfevereins wechseln. Wenn Sie z. B. umgezogen sind, können Sie sich einfach über unsere Beratungsstellen-Suche einen neuen Standort in der Nähe Ihres neuen Wohnsitzes aussuchen. Kontaktieren Sie dann die neue Beratungsstelle und informieren Sie diese, dass Sie bereits Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. sind. Die neue Beratungsstelle wird dann alles Weitere für den Wechsel der Beratungsstelle für Sie veranlassen. Allerdings sollten Fälle, in denen bereits mit der Bearbeitung durch eine:n Beratungsstellenleiter:in begonnen wurde, auch von diesem:r abgeschlossen werden.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Wir bedauern es natürlich sehr, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfe­verein e.V. kündigen möchten, aber akzeptieren Ihre Entscheidung.

Sie können immer zum Jahresende kündigen, allerdings muss Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 30. September des jeweiligen Jahres in der Hauptverwaltung eingehen. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Kündigung erst zum Ende des Folgejahres wirksam.

Weitere häufige Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft

Wie sind die Regelungen zur Mitgliedschaft?

Alle Regelungen rund um die Mitgliedschaft, wie z. B. die Rechte und Pflichten von Mitgliedern sind in unserer Vereinssatzung festgelegt. Die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen unter Häufige Fragen zur Mitgliedschaft.

Hier finden Sie die Satzung des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Was kann ich tun, wenn ich meine Beratungsstelle nicht erreiche?

Wenn Sie bereits alle Kontaktmöglichkeiten - telefonisch, E-Mail, per App oder Post – genutzt haben und seit längerem keine Rückmeldung von Ihrer Beratungsstelle erhalten, können Sie sich in unserer Hauptverwaltung melden. Schreiben uns gerne eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und versuchen schnellstmöglich den Kontakt zu Ihrer Beratungsstelle wiederherzustellen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wo ist die Hauptverwaltung des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V.?

Die Hauptverwaltung und der Sitz des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. ist in der Fischbräustraße 6 in 84323 Massing.

Kontakt zur Hauptverwaltung

Wozu benötigt der Lohnsteuerhilfeverein eine Vollmacht?

Mit Ihrer Vollmacht geben Sie uns die Erlaubnis, Sie in Steuersachen gegenüber dem Finanzamt zu vertreten.
Wenn Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein kündigen, wird die Vollmacht wieder gelöscht.

Weshalb muss ich eine Vollständigkeitserklärung unterschreiben?

Mit der Vollständigkeitserklärung bestätigen Sie uns, dass Ihre Angaben gegenüber Ihrem:r Berater:in zur Erstellung Ihrer Steuererklärung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen angegeben wurden.
Hiermit bestätigen Sie uns auch Ihre Bankverbindung für etwaige Rückerstattungen.
Ihre Vollständigkeitserklärung müssen Sie für jede Steuererklärung aufs Neue abgeben.

Kann ich meine Steuererklärung noch erstellen lassen, obwohl ich meine Mitgliedschaft gekündigt habe?

Ja – solange Ihre Mitgliedschaft im aktuellen und betreffenden Jahr noch besteht.

Beispiel:
Sie haben Ihre Mitgliedschaft zum 31.12.2026 gekündigt. Dann können Sie unsere Leistungen bis 31.12.2026 noch in Anspruch nehmen. Ab dem 01.01.2027 dürfen wir nicht mehr für Sie tätig werden.
Das heißt: Melden Sie sich erst nach dem Ende Ihrer Mitgliedschaft (z. B. am 05.01.2027), können wir Ihre Steuererklärung – auch für frühere Jahre – nicht mehr erstellen.

Soll die Steuererklärung dennoch durch uns erstellt werden, ist eine erneute Mitgliedschaft erforderlich.

Wie kann ich jemandem eine Vollmacht zur Auskunftserteilung geben?

Damit wir Auskünfte zu Ihrer Mitgliedschaft an Dritte geben dürfen, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht. Nutzen Sie dafür unser Formular Vollmacht Auskunftserteilung und senden Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an service@aktuell-verein.de oder per Post an Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V., Fischbräustraße 6, 84323 Massing.

Kann der Lohnsteuerhilfeverein für mich bzw. eine Erbengemeinschaft die Erbschafts-/Schenkungssteuererklärung erstellen?

Nein, als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG tätig werden. Die Erbschafts-/Schenkungssteuer fällt leider nicht darunter, weshalb wir Sie diesbezüglich nicht beraten und auch die Erbschafts-/Schenkungssteuererklärung nicht für Sie erstellen dürfen.

Ihre Einkommensteuererklärung können wir jedoch auch im Jahr der Erbschaft/Schenkung erstellen, sofern Sie unserem Lohnsteuerhilfeverein als Mitglied beitreten und ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen haben und die Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und privaten Veräußerungsgeschäften den Betrag von 18.000 Euro als Single oder 36.000 Euro als Ehepaar nicht übersteigen.


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