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Wie lassen sich Handwerkerleistungen absetzen?
Für bestimmte Handwerkerleistungen gibt es Steuerermäßigungen, umgangssprachlich ist oftmals die Rede vom Handwerkerbonus. Bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro können Sie 20 % Ihrer Kosten steuerlich berücksichtigen lassen. Das entspricht folglich einer Reduzierung Ihre Steuerlast um maximal 1.200 Euro jährlich.
Hinweis: Im Reformpaket vom Juli 2026 wurden die absetzbaren Handwerkerleistungen durch die Regierung gekürzt. Demnach wären nur noch 15 % der Arbeitskosten abzugsfähig. Bundestag und -rat haben der Änderung allerdings noch nicht zugestimmt.
Tragen Sie den vollen Betrag Ihrer Ausgaben für Handwerkerleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Ihrer Steuererklärung ein. Das Finanzamt berechnet automatisch die 20 % davon bis zur Obergrenze.
Wie wirken sich Handwerkerkosten steuerlich aus?
Handwerkerkosten stellen eine Besonderheit im steuerlichen Kontext dar. Sie reduzieren nämlich im Gegensatz zu anderen Posten nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern Ihre Steuerlast. Dadurch reduziert sich Ihre Steuerlast 1:1 um den absetzbaren Betrag. Demzufolge profitieren Sie auch als Geringverdiener:in gleichermaßen von dem Steuerabzug.
Haben Sie beispielsweise 3.000 Euro für Malerarbeiten gezahlt (ohne Material), erhalten Sie 600 Euro (= 3.000 € x 0,2) zurück.
Tipp: Sie können Handwerkerkosten zusätzlich zu haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen.
Welche Handwerkerleistungen kann ich absetzen?
Das Finanzamt übernimmt nicht alle Kosten. Lediglich die Kosten für handwerkliche Arbeiten werden steuerlich berücksichtigt, Materialkosten müssen Sie selbst tragen.
Zu den absetzbaren Kosten zählen:
- Personalkosten und Arbeitszeit
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten
- Kosten für Verbrauchsmittel
Zusätzlich müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen dürfen.
Zusätzliche Voraussetzungen
- Eigengenutztes Wohngebäude
ebenfalls zulässig: mietfreie Überlassung der Immobilie an das eigene Kind
- kein Neubau
- Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
- Zahlung per Überweisung, nicht bar
- keine öffentliche Förderung der Maßnahme
Wie muss die Handwerkerrechnung fürs Finanzamt aussehen?
Auf Ihrer schriftlichen Rechnung sollten folgende Informationen aufgeführt werden:
- Erbringer:in der Leistung (= Handwerksunternehmen)
- Empfänger:in der Leistung
- Art, Ort und Inhalt der Leistung
- Zeitpunkt der Leistungserstellung
- Kosten für Arbeitsleistung separat ausgewiesen
Es werden nur Arbeiten, die bei Ihnen daheim ausgeführt werden, steuerlich begünstigt. Wird beispielsweise ein Gerät ausgebaut und in der Werkstatt repariert, sind diese Kosten nicht absetzbar.
Außerdem können Sie Materialkosten nicht absetzen. Demzufolge müssen Sie darauf achten, dass die einzelnen Entgeltanteile für Material, Lohn, Fahrtkosten usw. separat aufgeführt werden.
Wichtig: Zahlen Sie die Rechnung unbedingt per Überweisung und nicht bar, da das Finanzamt nur unbare Zahlungsformen akzeptiert.
Beispiele abzugsfähiger Maßnahmen
Es gibt eine Vielzahl von Anwendungsfällen, die den Steuerabzug zulassen. Hier sind einige der häufigeren Maßnahmen aufgelistet:
- Außenanlage (Gartengestaltung, Pflasterarbeiten, Dachrinnenreinigung)
- Austausch oder Modernisierung (Bad, Küche, Bodenbelägen, Fenster, Treppen, Türen, Wärmedämmung etc.)
- Carport- und Terrassenüberdachung
- Dachgeschoss- oder Kellerausbau
- Fahrstuhlkosten
- Reparatur, Pflege und Wartung (Bodenbeläge, Fenster, Türen, Heizung, Pumpen, etc.)
- Schornsteinfeger
Tipp: Auch die Reparatur und Wartung einiger Elektrogeräte können Sie steuerlich geltend machen, in der Regel gilt das für Geräte, die auch in einer Haushaltsversicherung mitinbegriffen wären (z. Bsp.: Waschmaschine, Herd, Fernseher, Computer, Kaffeemaschine, Spielkonsole usw.)
Nicht absetzbare Ausgaben
- Erschließungskosten einer öffentlichen Straße
- Öffentlich geförderte Baumaßnahmen (KfW-Darlehn)
- Gutachten im Vorfeld
- Neubaumaßnahmen und Restarbeiten nach Einzug
Handwerkerleistungen als (Ehe-) Paar absetzen
Angefallene Handwerkerkosten werden immer haushaltsbezogen berücksichtigt. Leben Sie also mit Ihrem:r Partner:in zusammen in einem gemeinsamen Haushalt, können Sie nur gemeinsam den Höchstbetrag von 6.000 Euro geltend machen.
Wichtig: Hierbei ist es nicht entscheidend, ob Sie verheiratet sind.
Für das Jahr, in dem Sie zusammenziehen bzw. die gemeinsame Wohnung auflösen, gilt eine Ausnahmeregelung. Hier können Sie beide einen eigenen Haushalt vorweisen und deswegen auch beide parallel Ihre Handwerkerkosten bis zum Höchstbetrag eintragen.
Haben Sie sich als Ehepaar für die Einzelveranlagung entschieden und geben beide eine eigene Steuererklärung ab, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Wahl:
- Zurechnung der Kosten zu dem:r Ehepartner:in, welche:r die Kosten bezahlt hat
- Aufteilung der Kosten durch übereinstimmenden Antrag
Handwerkerleistungen als Mieter:in absetzen
Ja, auch als Mieter:in können Sie Handwerkerkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn Sie diese selbst in Auftrag geben und zahlen.
Wenn Ihr:e Vermieter:in die Maßnahmen beauftragt, können Sie die Kosten aber trotzdem absetzen, insofern diese über Ihre Nebenkostenabrechnung auf Sie umgelegt werden. Dafür müssen die Handwerkerleistungen in Ihrer Wohnung, in Gemeinschaftsräumen, am Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Steuer-Tipps für Sie: „So können Mieter:innen Nebenkosten bei der Steuererklärung absetzen!“
Handwerkerkosten im Erbfall absetzen
Wenn Sie in der geerbten Wohnung selbst wohnen, können Sie die Handwerkerkosten wie oben beschrieben absetzen.
Handelt es sich allerdings um eine Mietwohnung, in der Sie nicht selbst wohnen, ist der Fall etwas komplexer. Sie dürfen die Handwerkerrechnungen nur dann steuerlich berücksichtigen, wenn der oder die Erblasser:in die Arbeiten noch selbst in Auftrag gegeben hat und Sie die Kosten dafür tragen.
Sonderfall: Energetische Sanierung
Wenn Sie an Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus eine energetische Sanierung vornehmen, gibt es seit 2020 nochmal eine besondere Förderung. In diesem Fall dürfen Sie 20 % der gesamten Aufwendungen inklusive der Materialkosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag der Kosten liegt bei 200.000 Euro, folglich werden Ihnen maximal 40.000 Euro erstattet.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der energetischen Sanierung nach §35c EStG gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Bescheinigung des Fachunternehmens und Kosten für den Energieberater
- Begünstigte Umfeldmaßnahmen, wie z. B. Baustelleneinrichtung
Hinweis: Für die Förderung ist kein gesonderter Antrag nötig, sie wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Es ist eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder eines Energieberaters nötig.
Auch für die Förderung Ihrer energetischen Sanierung, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eigengenutztes Wohngebäude
- Objekt älter als 10 Jahre
- Beginn und Abschluss der Sanierung zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029
- Förderfähige Sanierungsmaßnahmen
- Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
- Vorliegen einer Rechnung, Bescheinigung des Fachunternehmens
▶ Alle wichtigen Infos im Überblick: Merkblatt | Energetische Sanierung (PDF)
Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen
Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 % der gezahlten Lohnkosten oder maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. In der Regel handelt es sich hierbei um Aufgaben, die man auch selbst durchführen könnte, wie beispielsweise Gartenarbeit, Rasenpflege oder der Hausputz.
Infolgedessen gibt es vom Finanzamt keine Vorschriften darüber, wen Sie für diese Arbeiten engagieren dürfen. Es darf sich dabei sogar um eine Privatperson handeln. Handwerkerleistungen hingegen müssen von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden, um bei Ihrer Steuererklärung Beachtung zu finden.
FAQs zu Handwerkerleistungen absetzen