Nach der abrupten Einstellung der Kaufprämien Ende 2023 bringt die Bundesregierung die E-Auto-Förderung 2026 zurück. Doch 2026 ist vieles anders: Statt einer Pauschale für alle setzt das neue Programm auf soziale Staffelung. Wer wenig verdient oder Kinder hat, bekommt deutlich mehr. Informieren Sie sich in unserem Beitrag darüber, wie Sie von der Förderung profitieren können.
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Mit einem Gesamtbudget von rund 3 Milliarden Euro will die Bundesregierung den stockenden Absatz von Elektrofahrzeugen wieder ankurbeln. Das Besondere: Die Förderung gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 bis 2029.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind beim Kauf oder Leasing:
- alle Neufahrzeuge mit einem rein batterieelektrischen Antrieb
- bestimmte Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender.
Plug-in-Hybride und Range-Extender werden nur gefördert, wenn sie weniger als 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von über 80 km haben.
Wer wird gefördert?
Im Gegensatz zu früheren Programmen richtet sich die neue Prämie ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbliche Zulassungen gehen leer aus. Zudem gibt es erstmals eine Einkommensobergrenze:
- Haushaltseinkommen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 80.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Förderantrag Anfang 2026 können Sie demnach den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens der Steuerbescheide 2024 und 2023 ansetzen.
- Bei Paaren ohne Trauschein wird wie auch bei eheähnlichen Gemeinschaften das zu versteuernde Einkommen beider PartnerInnen Zugrunde gelegt.
- Kinder-Bonus bei der Grenze: Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro (gedeckelt bei maximal 90.000 Euro Gesamteinkommen).
Die Förderhöhe: Bis zu 6.000 Euro möglich
Die Prämie setzt sich aus einem Baukasten-System zusammen. Die Basisförderung beträgt für reine Elektroautos (BEV) 3.000 Euro. Durch Zusatz-Boni kann dieser Betrag verdoppelt werden:
Was sehen Sie hier?
In der Tabelle werden die einzelnen Komponenten aufgeführt, aus der sich der Förderungsbetrag zusammensetzt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Die Basisförderung für reine Elektroautos liegt bei 3.000 Euro und für Plug-in-Hybride bei 1.500 Euro. Bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 60.000 Euro erhalten Sie 1.000 Euro Zusatzbonus und bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 45.000 Euro sind es 2.000 Euro mehr. Außerdem erhalten Sie für bis zu zwei Kindern unter 18 Jahren auch jeweils 500 Euro zusätzlich.
Wichtige Bedingungen für Käufer:innen
Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einige neue Regeln beachten:
- Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den oder die Antragsteller:in zugelassen bleiben.
- Antragstellung: Das Online-Portal des BAFA öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Anträge können bis zu einem Jahr nach der Zulassung rückwirkend gestellt werden.
- Kein Preisdeckel: Anders als früher spielt der Listenpreis des Autos derzeit keine Rolle für die Förderfähigkeit.
- Leasing: Auch Leasingverträge werden gefördert, sofern die Mindesthaltedauer von 3 Jahren erfüllt wird.
Fazit: Fokus auf soziale Gerechtigkeit
Mit der Neuauflage der Prämie korrigiert die Bundesregierung den Kurs der vergangenen Jahre. Durch die soziale Staffelung und den Wegfall gewerblicher Subventionen wird das Elektroauto gezielt für die Mittelschicht attraktiver gemacht.
Ob das Budget von 3 Milliarden Euro ausreicht, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor langfristig zu sichern, bleibt abzuwarten – für einkommensstärkere Haushalte ohne Förderanspruch dürfte der Umstieg jedoch weiterhin eine Frage der individuellen Kalkulation bleiben.
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