Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. • Beratungsstelle • Gelderstraße 35 • Rheinberg

Steuererklärung?

Ganz einfach mit der Lohnsteuerhilfe in Rheinberg.

Myriam Kuckmann - Beraterin Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Myriam Kuckmann
Steuerfachwirtin
Beratungsstellenleiterin
Das Beratungskontingent für Neumitglieder ist derzeit leider erschöpft.

Öffnungszeiten

  • Montag
    09:00-13:00
  • Dienstag
    09:00-13:00
  • Donnerstag
    09:00-13:00
  • Freitag
    09:00-13:00
Termine nur nach Vereinbarung; Belegabgabe oder -abholung nur nach Terminabsprache
  • Myriam Kuckmann
    Steuerfachwirtin
    Beratungsstellenleiterin
    Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
    Gelderstraße 35
    47495 Rheinberg

Myriam Kuckmann – Ihre Beraterin in Rheinberg

Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…
Menschen zu unterstützen und kompetent zu beraten.
Nach dem Abitur 1979 besuchte ich im Lehrinstitut Scheidegger fachbezogene Lehrgänge, die ich mit Erfolg abschloss, danach absolvierte ich von 1981 bis 1984 eine Ausbildung als Steuerfachgehilfin und arbeitete als Angestellte im Steuerbüro. In der Zeit von 1990 bis 1991 habe ich eine Weiterbildung zur Steuerfachwirtin mit Erfolg abgeschlossen. Nach meinem Erziehungsurlaub war ich wieder als Angestellte beim Steuerberater tätig und habe mich im Mai 2000 nebenberuflich selbständig gemacht.

Seit 2002 bin ich Beratungsstellenleiterin für den Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. in Rheinberg. Mittlerweile bin ich in eigene Büroräume umgezogen und habe zwei Mitarbeiterinnen zur Unterstützung. Durch unsere Ausbildung im steuerberatenden Beruf sind wir im Umgang mit den Behörden und den Gesetzestexten versiert, durch Fortbildungen bzw. Fachinformationen bilden wir uns stetig weiter und können auch kompliziertere Sachverhalte effektiv lösen. Meine Mitarbeiter und ich haben immer ein offenes Ohr für die Belange unserer Mitglieder und die beiden Büro-Pudel sind zwar manchmal laut aber auch für streichelnde Hände offen.
  • Beratung in folgenden Sprachen deutsch
  • Beratung vor Ort Persönliche Beratungstermine in Präsenz in der Beratungsstelle.
  • Onlinetermine Steuererklärung kann bequem von Zuhause erledigt werden. Persönliche Beratungstermine können je nach Vereinbarung per Telefon oder Video erfolgen.
  • ALH Postbox App Belege können mithilfe der Mitglieder-App gescannt und gesendet werden.
  • EC-Kartenzahlung
    WC
    Klimaanlage
    Parkplätze kostenlos
    Hunde erlaubt Hunde können in die Beratungsstelle mitgebracht werden.
Von Kamp-Lintfort aus über die B 510 bis zur Ampel an der Abfahrt der BAB 57, dort links abbiegen, an der nächsten Ampel geradeaus, dann nächste Möglichkeit rechts auf die Bahnhofstrasse, beim Kreisverkehr die 2. Ausfahrt nehmen. Links kommt dann eine Sparkasse und geradeaus sieht man die Fußgängerzone, dort in ca. 150 m ist das Büro auf der linken Seite.

Leistungen der Lohnsteuerhilfe

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Sie ganzjährig zu Ihren Steuerangelegenheiten im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Leistungspaket des Lohnsteuerhilfevereins in Rheinberg und werden Sie Mitglied.

Vorabberechnung des Steuerergebnisses
Erstellung der Steuererklärung
Prüfung des Steuerbescheids
Einlegung von Einsprüchen
Ganzjährige steuerliche Beratung
Beratung zur Steuerklassenwahl

Kosten der Mitgliedschaft

Qualitative Beratung & faire Mitgliedsbeiträge

Im Rahmen der Mitgliedschaft zahlen Sie eine einmalige Aufnahmegebühr und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Jahresbeitrag richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen, das bedeutet, wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie auch einen geringen Beitrag. Mithilfe unseres Beitragsrechners können Sie sich Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag ganz einfach berechnen lassen.

Berechnen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag
Jahreswerte in €

Mehr zur Beitragsordnung und den Gebühren des Lohnsteuerhilfevereins.

Hilfreiches rund um Beratung & Steuererklärung

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
In unseren FAQs finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Steuertipps & aktuelle News
Auf unserem Steuerblog berichten wir über die aktuellen Steueränderungen und geben Ihnen wertvolle Tipps rund um die Steuererklärung.
Steuer-Checkliste
Mithilfe unserer praktischen Checkliste haben Sie schnell einen Überblick, welche Informationen und Belege für die Steuererklärung wichtig sind.

Happy end auch für Ihre Steuererklärung

Durchschnittliche Steuererstattung: 1.063,- €* *für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2020, Stand 06/2024)

Jährlich rund 500 Mio. Euro verschenken die Steuerzahler:innen an den Staat, weil sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben. Das sollte man doch verhindern, denn immerhin wäre das umgerechnet für jede:n Einzelne:n eine satte Steuerrückerstattung. Also lassen Sie sich diese nicht entgehen. Denn vielleicht steckt auch hinter Ihrer Einkommensteuererklärung ein sehr erfreuliches Ergebnis!
Laut statistischem Bundesamt ist in den letzten Jahren die durchschnittliche Steuererstattung für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung angestiegen.

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Kontakt zur Beratungsstelle

Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Sie noch Fragen zur Lohnsteuerhilfe? Dann senden Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten wir die von Ihnen eingegeben Daten. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

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Über den Aktuell Lohn­steuer­hilfe­verein e.V.

Ihr Partner für Lohnsteuer & Einkommensteuererklärung

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 800 Beratungsstellen deutschlandweit helfen wir mehr als 300.000 Mitgliedern rund um ihre Einkommensteuererklärung.
Wir beraten Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionäre:innen bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Jede Beratungsstelle kümmert sich mit großer Sorgfalt und Kompetenz um die Steuerangelegenheiten ihrer Mitglieder. Daher haben Sie mit uns einen verlässlichen und fachkundigen Ansprechpartner, wenn es um Ihre Steuern geht. Zögern Sie nicht länger! Entscheiden Sie sich für die Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein. Dann haben Sie nie wieder Stress mit der Steuererklärung.