Frühlings- und Sommerzeit ist bekanntlich auch die Urlaubszeit. Wie gefällt Ihnen denn die Vorstellung, dass sich das Finanzamt an Ihrem Urlaub beteiligt? Klingt das nicht gut? Das geht nicht meinen Sie? Doch, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie tatsächlich teile Ihrer Urlaubsreise von der Steuer absetzen.
Wenn Sie Ihre Reise mit einem geschäftlichen Anlass verbinden, dann gibt es Wege dies geltend zu machen. Im klassischen Familienurlaub ist dies leider nicht möglich.
Ein Beispiel: Sie müssen auf eine dreitägige Messe nach München reisen und hängen das Wochenende (Samstag und Sonntag) noch hinten an. Da haben Sie gute Chancen, dass Sie einen großen Teil der Reisekosten absetzen können. Die unbedingte Voraussetzung ist, dass der berufliche Part mindestens 10 Prozent der Gesamtreise ausmacht. Wenn Sie also 2 Wochen Urlaub machen und davon nur einen Tag für berufliches aufbringen, reicht das nicht aus.
Was kann ich denn dann genau absetzen?
Alle Kosten natürlich die mit dem beruflichen Teil der Reise zusammenhängen (fällt meist unter Werbungskosten) aber seit 2009 auch Teile der Anfahrtskosten (Flugkosten etc.). Wenn Sie Glück haben wird auch eine Sprachreise anerkannt, wenn Sie nachweisen können, dass diese für die Ausübung Ihres Berufes wichtig ist. Eine Reise die nur der allgemeinen Bildung dient wird nicht anerkannt. Einem Lehrer der eine Studienreise nach China unternahm wurde die steuerliche Vergünstigung leider verwehrt.
Tipp: Wussten Sie, dass etwa 10 Prozent der Deutschen Ihren Flug durch eine Spende an die Klimaschutzorganisation ausgleichen? Einen CO2-Ausgleich bezahlen? Diesen können Sie jederzeit (natürlich auch rein privater Natur) bei der Steuer voll geltend machen.
Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich an den Lohnsteuerhilfeverein ganz in Ihrer Nähe. Als Mitglied beraten wir Sie jederzeit gerne. Sie sind noch kein Mitglied? Dann informieren Sie sich in folgendem Blogbeitrag: Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein und wie schnell ist die Bearbeitung?