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Häufige Fragen

rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in

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FAQs | Häufige Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in

Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in für Sie beantwortet, damit Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen können.

Mehr Infos zu: 

  • Eröffnung einer Beratungsstelle
  • Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in
  • Unterstützung durch unseren Verein

Fragen zur Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in

Was zählt zu den Aufgaben eines:r Beratungsstellenleiters:in?

Der Großteil unserer Mitglieder benötigt unsere Hilfe im Zuge der Steuererklärung. Die Regel ist 1 – 2 Termine pro Mitglied pro Jahr für Beratung und Erstellung der Steuererklärung. Zum Alltagsgeschäft zählen anschließend auch die Übergabe der fertigen Erklärung an das Finanzamt und die Prüfung der zurückkommenden Steuerbescheide.

Aber natürlich tauchen auch unterjährig immer wieder Fragen auf, die es zu beantworten gilt. „Klassiker“ sind beispielsweise Heirat, Steuerklassenwechsel, Kind in Ausbildung, Firmen-PKW, Scheidung, Abfindung, Altersteilzeit. Die Antworten gehen mit der Zeit als Beratungsstellenleiter:in 1:1 in Fleisch und Blut über. Aber auch, wenn Sie ad hoc nicht die perfekte Antwort parat haben – keine Sorge. Über unsere Steuerhotline erhalten Sie Support in allen Belangen.

Mit welchen Einnahmen kann ich als Beratungsstellenleiter:in rechnen?

Als Faustregel können Sie mit 115 Euro netto pro Steuererklärung kalkulieren. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag wird sich bei ungefähr 175 Euro brutto einpendeln. Ihre Grundvergütung beträgt 80 %. Rechnet man noch die Umsatzsteuer heraus, dann landen Sie bei den besagten 115 Euro.

Übrigens: 50 Neumitglieder pro Jahr sind keine Ausnahme, sondern vielmehr das Resultat unseres praxisbewährten Werbekonzeptes gepaart mit kompetenter, zuverlässiger und freundlicher Beratung. Wer hier Zeit in seine Steuerfälle investiert, kann mit zufriedenen Mitgliedern und vielen Empfehlungen in den Folgejahren rechnen.

Welche Unterstützung kann ich als Beratungsstellenleiter:in vom Verein erwarten?

Wir bieten Ihnen als Beratungsstellenleiter:in vielfältige Unterstützung. Zu Beginn helfen wir Ihnen beim Aufbau Ihrer Beratungsstelle durch die Bereitstellung der benötigten Steuersoftware mit individueller Einarbeitung per Online-Fernwartung. Damit Ihre Beratungsstelle auch stetig wächst und Sie neue Mitglieder bekommen, werden Sie von unserer Marketingabteilung beraten, die sich auch um Ihren individuellen Online-Auftritt kümmert und Ihnen ein kostenfreies Werbeaktionspaket zur Verfügung stellt. Für Ihre fachliche Weiterbildung sorgen kostenlose Steuerseminare, welche jährlich stattfinden. Außerdem stehen Ihnen bei Fachfragen zu komplexen Steuerfällen die Experten:innen der Hauptverwaltung zur Seite.

Wie werde ich offiziell zugelassene:r Beratungsstellenleiter:in?

Bei Ihrer Bewerbung wird unsererseits geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Arbeit als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Dazu zählt eine kaufmännische Ausbildung oder ein passendes Studium und zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in steuernahen Arbeitsbereichen. Darunter fällt beispielsweise die Arbeit als Steuerfachgehilfe:in, Steuerfachwirt:in, Steuerberater:in oder ehemalige:r Finanzbeamte:r.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und von uns geprüft wurden, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der steuerlichen Aufsichtsbehörde. Die Beschaffung dieser Zulassung zählt allerdings zu unseren Aufgaben. Je nach aktueller Auslastung der Mitarbeiter:innen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3-4 Wochen.

Ist die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in auch nebenberuflich möglich?

Ja, das ist nicht nur grundsätzlich möglich, sondern auch häufig der Fall. Es ist Ihnen allein überlassen, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich als Beratungsstellenleiter:in selbstständig machen möchten. Entsprechend der eigenen Lebenssituation und Karriereplanung macht es durchaus Sinn, sich Schritt für Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu begeben, manche unserer bestehenden Beratungsstellenleiter:innen führen Ihre Beratungsstelle auch langfristig als zweites Standbein. In jedem Fall können Sie auf unsere volle Unterstützung vertrauen.

Wie viel Zeit sollte ich als Beratungsstellenleiter:in für die Bearbeitung einer Erklärung einplanen?

Wir schätzen den zeitlichen Aufwand pro Erklärung auf 2 Stunden. Das ist wohlgemerkt ein Durchschnittswert. Er beinhaltet eine Komplettbetrachtung eines Steuerfalls, sprich Beratung, Erstellung und Einreichung der Erklärung, Bescheidprüfung und ggf. Einspruch sowie sonstige steuerliche Beratung während des Jahres.

Je mehr Bestandskunden:innen Sie betreuen, desto effektiver wird auch Ihre mittlere Fallbearbeitungszeit. Natürlich steht man zu Beginn der Tätigkeit immer vor der kompletten Neuerfassung eines Steuerfalls. Das Freischaltcodeverfahren bzw. die zukünftige Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine erleichtern Ihre tägliche Arbeitspraxis wesentlich.

Wie gewinne ich als Beratungsstellenleiter:in Mitglieder für meine Beratungsstelle?

Um Mitglieder gewinnen zu können, müssen Sie für Ihre Beratungsstelle werben. Dabei können Sie auf die fachliche Beratung unserer Marketingabteilung zurückgreifen und von den einzigartigen Werbekostenzuschüssen profitieren. In unserem Onlineshop können Sie aus professionell gestalteten Werbematerialien wählen. Zusätzlich erhalten Sie eine individuelle Beraterwebseite für Ihren Onlineauftritt. Bei weiteren Belangen beraten Sie unsere Spezialisten:innen gerne.

Zudem spielt in diesem beruflichen Umfeld die Weiterempfehlung eine große Rolle, demzufolge können Sie bereits bei bestehenden Mitgliedern aktiv werden und diese um eine Empfehlung oder eine Online-Bewertung bitten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Räumlichkeiten meiner Beratungsstelle?

Ihre Beratungsstelle sollte über einen dem Zweck entsprechend eingerichteten Büroraum verfügen, welcher für die Beratungsgespräche genutzt und abgeschlossen werden kann. Dieser Raum kann sich auch bei Ihnen zuhause befinden, wenn Sie dort genügend Platz für Ihre Arbeit finden.

Wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte und Sie großzügigere Räumlichkeiten in Anspruch nehmen müssen, können Sie sich beispielsweise auch in bestehende Büroräume oder in Ladenlokale einmieten. Diese Entscheidung bleibt ganz Ihnen überlassen. Der Vorteil zentrumsnaher Büros ist natürlich die Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Chance auch Laufkundschaft gewinnen zu können.

Wie ist der Ablauf der Einarbeitung als Beratungsstellenleiter:in?

Unser Einarbeitungsprogramm läuft online per Fernwartung ab. Eine:r unserer Kollegen:innen der Hauptverwaltung schaltet sich auf Ihren Rechner und erklärt Ihnen so die unterschiedlichen Prozesse und Funktionen der Softwareprogramme.

Im Rahmen dieser individuellen Schulung haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen direkt an unsere:n Mitarbeiter:in zu stellen. Im Laufe der späteren Arbeit steht Ihnen unser Support auch jederzeit gerne zur Seite.

Welche technischen Lösungen rund um die Beratung stehen mir als Berater:in zur Verfügung?

Wir bieten unseren Beratungsstellenleitern:innen die notwendigen Softwarelösungen und Tools für eine zeitgemäße steuerliche Beratung an und zwar kostenlos! Dazu zählt die Bereitstellung eines Steuerprogramms, sie können wählen zwischen ESt-Plus von Steuersoft und Tax Business von Buhldata. Das Programm des Herstellers Steuersoft inkludiert eine Cloud-Lösung zur digitalen Aktenführung und -sicherung, wodurch die täglichen Arbeitsprozesse deutlich schlanker und agiler gestaltet werden können. Beide Programme besitzen eine Schnittstelle zu unserem internen Webportal, welches zur Mitgliederverwaltung genutzt wird. Dadurch werden alle relevanten Daten synchronisiert, sodass Sie sich doppelte Erfassung ersparen.

Im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung können Sie dank des Freischaltcodeverfahrens die Daten Ihrer Mitglieder schnell und unkompliziert vom Finanzamt abrufen und direkt in den Steuerfall einlesen. Auch der Steuerbescheid kann über den elektronischen Datenabruf abgeholt werden.

Um auch die Kommunikation mit Ihren Mitgliedern zu vereinfachen, steht Ihnen unsere ALH Postbox zur Verfügung. Auf diesem Weg können sich Ihre Mitglieder per App und Onlineportal mit Ihnen austauschen, fehlende Belege einfach fotografieren, versenden und empfangen. Genauso können Sie die Funktionen per Onlineportal nutzen. Im Gegensatz zum Schriftwechsel per E-Mail ist dieses Verfahren DSGVO-konform verschlüsselt, sodass die Daten Ihrer Mitglieder geschützt sind.

Gibt es Mindestanforderungen an die Beratungsstellenleiter:innen zu Umsatz und Mitgliederzahlen?

Wir stellen uns vor, dass jede Beratungsstelle mittelfristig mindestens 50 Mitglieder betreuen sollte. Erfahrungsgemäß muss nur unser kostenloses Werbeaktionspaket in Anspruch genommen werden und Ihre Beratungsstelle kommt ins Rollen. Sie haben bei uns die Möglichkeit sich Ihre Arbeitsleistung selbstbestimmt einzuteilen. Jedoch erwarten wir von unseren Beratern:innen, dass Steuerunterlagen zeitnah bearbeitet werden.

Gibt es vorgeschriebene Arbeitszeiten für Beratungsstellenleiter:innen?

Nein, es gibt von unserer Seite keinerlei Vorgaben bezüglich Ihrer Arbeits- oder Öffnungszeiten. Da Sie als selbstständige:r Unternehmer:in gelten, können Sie auch in diesem Punkt vollkommen frei agieren. Als Anbieter:in von Dienstleistungen sollten Sie allerdings Rücksicht auf Ihre – in der Regel berufstätigen – Mitglieder nehmen und Ihre Beratungszeiten dementsprechend flexibel gestalten.

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Werden Sie Teil unserer Beratungsstellen-Familie und profitieren Sie von den Vorteilen unseres erfolgreichen Franchisesystems. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und voller Unterstützung zur Seite.

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Lesen Sie die Erfolgsgeschichten unserer Beratungsstellenleiter:innen; sie berichten über ihren persönlichen Weg zum Erfolg und nehmen Sie mit in ihren Berufsalltag.

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