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Entfernungspauschale

Was ist die Entfernungspauschale?

Dank der Entfernungspauschale können Pendler:innen ihre Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzten. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen reduziert, die Steuerlast sinkt und es ergibt sich ein finanzieller Vorteil für den Steuerpflichtigen.

 

Nutzer der Entfernungspauschale
Berechnung
Anzahl der Arbeitstage
Entfernung und Arbeitsweg

Was ist die Entfernungspauschale?

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Nutzer der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale, oder auch Pendler- oder Fahrtkostenpauschale, kann von allen Arbeitnehmern:innen und auch von Selbständigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigen auch zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Allerding lohnt sich die Entfernungspauschale vor allem für Berufstätige, die einen längeren Weg zur Arbeit haben. Bei einem kurzen Arbeitsweg ist oftmals die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr (ab 2022 1.200 Euro pro Jahr) ausreichend.

Dabei ist es gleichgültig, mit welchem Verkehrsmittel man die Strecke zurücklegt. Es kann sich dabei um das eigene Auto, Motorrad oder Fahrrad handeln, man kann als Beifahrer:in mit jemand anderem mitfahren, die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder sogar zu Fuß gehen. Ausgenommen ist lediglich die Nutzung von Flugzeugen oder Taxen, die dabei entstandenen Kosten können nicht abgesetzt werden.

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4.500 Euro, ein höherer Betrag kann nur angesetzt werden, wenn man die tatsächlich höheren Kosten nachweisen kann. Der Höchstbetrag gilt ebenfalls für Mitfahrer:innen in einer Fahrgemeinschaft, doch die Nachteile können einfach vermieden werden, indem sich die Fahrer:innen abwechseln. ¹

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Berechnung

Für jeden Arbeitstag, an dem man seinen Arbeitsplatz aufsucht, kann ein Betrag von 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Demzufolge müssen die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt und ans Finanzamt weitergegeben werden. Beide Angaben werden multipliziert und das Ergebnis mit den 0,30 Euro erneut multipliziert.

Ab dem Jahr 2021 ändert sich die Berechnung der Pauschale ein wenig. Bis zum 20. Entfernungskilometer bleibt es bei 0,30 Euro pro Kilometer bestehen, ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 0,35 Euro pro Kilometer.

Update: Ab dem Jahr 2022 steigt die Entfernungspauschale für Fernfahrer:innen erneut an. Der Betrag liegt nun bei 0,38 Euro pro Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer.¹

Anzahl der Arbeitstage

Für die Angabe der Arbeitstage pro Jahr gibt es bestimmte Richtwerte zu beachten. Bei einer 5-Tageswoche akzeptiert das Finanzamt in der Regel bis zu 230 Fahrten pro Jahr, bei einer 6-Tageswoche 280 Fahrten. Ist die tatsächliche Anzahl der Fahrten höher, sollte dies auch sorgfältig begründet werden.

Entfernung und Arbeitsweg

Generell wird zur Ermittlung der Entfernungspauschale immer der Arbeitsweg mit der geringsten Kilometerzahl betrachtet. Je nach Straßenbedingungen und Verkehrslage, ist jedoch der kürzeste Weg nicht immer auch der schnellste Weg. Sollte dies der Fall sein, bekommt man glücklicherweise mit passender Begründung auch den längeren Weg angerechnet.

Es gibt allerdings einige Einschränkungen, die die Höhe der Pauschale wieder mindern: Es zählt zum einen nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, es werden also nicht Hin- und Rückfahrt angerechnet. In diesem Sinne werden auch nur 0,15 Euro pro Kilometer angerechnet, wenn man zwar zur Arbeit, aber nicht am selben Tag wieder heim fährt. Zum anderen ist die Pauschale nur einmal täglich absetzbar, auch wenn die Strecke mehrmals zurück gelegt wird. Beispielsweise die Fahrt zum Mittagessen nach Hause ist steuerlich irrelevant.¹

Quellenangaben:

[1] § 9 Nr. 1 (4) EStG

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