Am 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Ist das nun ein Grund in Panik zu geraten? Nein, denn grundsätzlich ist das alles zum Datenschutz nichts Neues. In unserem Blogbeitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die DSGVO und was sich für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein ändert.
Das finden Sie in unserem Beitrag zur Datenschutz-Grundverordnung:
Die zum 25. Mai 2018 endgültig eingeführte Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, soll den Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten einen Schutz bieten. Jede natürliche oder juristische Person oder andere Stelle, die über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, ist als „Verantwortlicher“ anzusehen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte natürliche Person oder auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Hierunter würde z. B. auch eine Steuernummer fallen, da anhand dieser ein bestimmter Steuerpflichtiger ermittelt werden kann. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist also im Hinblick auf die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder als Verantwortlicher anzusehen, seine Mitglieder sind betroffene Personen gemäß der DSGVO.
Mit dem Begriff „Verarbeiten“ ist der allgemeine Umgang mit personenbezogenen Daten gemeint, also das Erheben, das Nutzen, Speichern, Ändern, Übermitteln oder Löschen dieser Daten.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist rechtmäßig, wenn die Verarbeitung für die Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrags erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist.
Offenkundig ist, dass eine steuerliche Beratung im Rahmen der Mitgliedschaft beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. nur mittels der Verarbeitung personenbezogener Daten der Vereinsmitglieder erfolgen kann. Hierüber werden die Vereinsmitglieder informiert, so dass sie dann eine datenschutzrechtliche Einwilligung abgeben können.
Die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten sind dabei immer zu beachten. Insbesondere unterliegt die Datenverarbeitung der Zweckbindung; dies ist beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. z.B. dann gegeben, soweit die Verarbeitung der erfolgreichen steuerlichen Beratung und Erstellung der Einkommensteuererklärung dient. Auch ist der Grundsatz der Datenminimierung zu beachten, es sollen also nur die Daten erhoben werden, die für diesen Zweck erforderlich sind. Die Daten sollen zudem richtig sein, überprüft und erforderlichenfalls berichtigt werden.
Um die personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, sind zeitgemäße Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere durch Verwendung aktueller Betriebssysteme und Anwendungen, regelmäßige Backups, Einsatz von Virenscannern, Nutzung sicherer Passwörter und Regelung von Benutzerrechten. Allen diesen Anforderungen wird der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. durch Einsatz aktueller IT-Technik und durchdachtes Berechtigungsmanagement gerecht.
Eigentlich kaum etwas. Der Datenschutz unserer Mitglieder hat bei uns als Lohnsteuerhilfeverein schon immer höchste Priorität.
Unsere Beratungsstellenleiterinnen und -leiter sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entsprechend den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes ohnehin zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher haben der Verein und auch die Beratungsstellen bereits in der Vergangenheit für ausreichende Maßnahmen des Datenschutzes gesorgt, damit die Daten ihrer Mitglieder vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
Die neue Datenschutz-Verordnung hat uns trotzdem den Anlass gegeben nochmal alle bereits getroffenen und funktionierenden Vorkehrungen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Ergebnis hieraus ist, dass die Daten unserer Mitglieder auch zukünftig in unserer Organisation sicher aufbewahrt sind und die Einhaltung der neuen Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet ist.
Alle Vereinsmitglieder, deren Daten bei der steuerlichen Beratung verarbeitet werden müssen, haben u.a. Ansprüche auf
Der Datenschutzbeauftragte des Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. überwacht die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO, so dass deren Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt werden. Als Mitglied in unserem Verein können Sie somit davon ausgehen, dass Ihre Daten vor unbefugten Dritten sicher geschützt sind. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.