Von vielen heiß ersehnt, von den meisten erwartet, von einigen abgelehnt, hat der Bundestag im Juli die Einführung der Ehe für alle, also auch für homosexuelle Paare beschlossen. Hierfür war die Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlich, dass die Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen wird. Im Folgenden erklären wir euch unter anderem die wichtigsten Änderungen hinsichtlich Adoption und steuerliche Vorteile.
Änderungen im Grundgesetz aufgrund der Ehe für alle?
Die Frage, ob auch das Grundgesetz geändert werden muss, ist umstritten. Dort heißt es, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Zwar hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes damals nicht an gleichgeschlechtliche Verbindungen gedacht. Dies muss aber einem heutigen, veränderten Verständnis von Ehe nicht entgegenstehen. Sofern sich diese Auffassung durchsetzt, muss das Grundgesetz für die Ehe für alle also nicht geändert werden.
Lebenspartnerschaft oder Ehe für alle?
Bislang konnten homosexuelle Partner nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese wurde im zunehmenden Maße ohnehin immer weiter der Ehe gleichgestellt. Hierfür wurde mehrfach das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ein deutlicher Unterschied bestand bis zuletzt allerdings noch bei Adoptionen von Kindern. Personen, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, können diese auch jetzt beibehalten. Wer will, kann ab 01.10.2017 die Ehe schließen. Neu geschlossene Lebenspartnerschaften sind jetzt allerdings nicht mehr möglich, sondern nur noch die Ehe für alle. Vielleicht insgesamt auch die wichtigste Neuerung: statt der sperrigen Begriffe „Verpartnerung“ und „eingetragene Lebenspartnerschaft“ heißt es künftig „Heirat“, „Ehefrau“ bzw. „Ehemann“ und „Ehe“ für alle.
Adoptionen
Infolge der Ehe für alle gibt es nun ein einheitliches Adoptionsrecht. Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, konnte bislang nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Seit einigen Jahren konnte allerdings ein Partner die leiblichen Kinder des anderen Partners als Kind annehmen. Später konnte dann ein Partner ein Kind adoptieren und der andere Partner nach Ablauf einer bestimmten Zeit ebenfalls. Solche Regelungen waren durchaus kritisch zu hinterfragen. Damit muss sich jetzt jedenfalls niemand mehr abfinden. Homosexuellen Paare, die die Ehe für alle eingehen, werden jetzt auch im Hinblick auf die Adoption den anderen Ehepaaren vollständig gleichgestellt.
Steuerliche Vorteile
Eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde durch das Bundesverfassungsgericht das Ehegattensplitting zugesprochen und zwar rückwirkend bis zu ihrer Einführung im Jahr 2001. Die von den Partnern in die Partnerschaft mitgebrachten Kinder wurden zur Berechnung der Anzahl der Kinder für ein ggf. höheres Kindergeld ebenfalls bereits zusammengezählt. Partner einer Lebenspartnerschaft konnten auch den Steuerklassenwechsel wie Ehegatten durchführen. Ebenso waren bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer ein gleich hoher Freibetrag wie bei Ehegatten anzusetzen. Wer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bleiben möchte, hat also bereits ebenfalls erhebliche steuerliche Vorteile und kann dies tun. Wer die Ehe für alle eingeht, hat die gleichen steuerlichen und sonstigen Rechte und Pflichten, wie alle anderen Ehepaare auch.