Beratungsstelle suchen
Beratungsstelle suchen
Beratungsstelle suchen

Startseite

  • Teilen:

Ihre Lohnsteuerhilfe

So einfach geht Lohn­steuerhilfe

Termin vereinbaren

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Einkommen­steuer­erklärung

machen lassen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

– Ihr Ansprechpartner für

Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…

so zu arbeiten, als sei es meine eigene Steuererklärung.

Ich habe ein wirtschaftswissenschaftliches Studium abgeschlossen und bin seit 1991 steuerberatend tätig. Die Eröffnung einer Beratungsstelle des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. war für mich eine Herausforderung, da ich schon immer mein Wissen unmittelbar konkret einsetzen wollte. In der Lohnsteuerhilfe zeigen sich Erfolge direkt und sehr schnell, sodass auch für mich schöne Erfolgserlebnisse greifbar sind.

Die Entwicklung meiner Beratungsstellen in Halberstadt und Wernigerode ist positiv. Die Herausforderung ist, das Vertrauen der Mandanten zu bestätigen und jeden Tag für ein optimales Ergebnis zu arbeiten. Dies ist Anreiz und macht immer wieder viel Freude.

Es sind Spezialkenntnisse im Bereich der deutschen Besteuerung von vermieteten spanischen Immobilien im Privatbereich vorhanden.

Online Terminvereinbarung ist möglich.

Eine schnelle Bearbeitung wird stets angestrebt, liegen alle Unterlagen vor, so werden konkrete Fertigstellungstermine genannt.

Die Beratungsstelle in Wernigerode liegt an der Breiten Straße, direkt an der Fußgängerzone. Das Gebäude ist auch bekannt als ehemalige HypoVereinsbank und Neustädter Schänke.

Hinter unserem Gebäude bieten wir einen eigenen Parkplatz an.

Anfahrt mit dem Auto:
Albert-Bartels-Straße stadteinwärts bis zum Ende, dann links in die Ringstraße bis zum Ende, dann links in die Breite Straße und nach ca. 200 m rechts sehen Sie das Kanzleigebäude. Davor rechts die Große Schenkstraße einfahren, nach 50 m links kommen Sie auf unseren Parkplatz.

Ihre Steuererklärung ist unser Job

Genießen Sie Ihre Freizeit, denn Ihre Einkommensteuererklärung erledigen wir von der Lohnsteuerhilfe . Aufgrund unserer Fachkompetenz sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Sie rund um Ihre Einkommensteuererklärung bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Und dafür zahlen Sie jährlich nur einen sozial gestaffelten Beitrag und zwar angepasst an Ihr Einkommen.

Also schonen Sie doch lieber Ihre Nerven. Denn mal Hand aufs Herz, wer hat schon Lust und Zeit seine Steuererklärung selbst zu machen? Während Sie sich vor dieser Aufgabe lieber drücken, ist für uns die Erstellung der Einkommensteuererklärung eine Freude. Also lassen Sie Ihre Steuer von uns machen. Sodass Sie beruhigt sein können, weil Ihre Steuerangelegenheiten in kompetenten Händen sind.

Ihre Vorteile als Mitglied

Das ganze Jahr über profitieren Sie vom Rundum-Sorglos-Paket des Lohnsteuerhilfevereins.

Mehr zu den Lohnsteuerhilfe Leistungen

Im Rahmen der Mitgliedschaft erhalten Sie eine kompetente Beratung durch Ihren persönlichen Berater.

Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein zahlen Sie jährlich einen sozial gestaffelten und nach Ihrem Einkommen berechneten Mitgliedsbeitrag.

Die Kosten der Lohnsteuerhilfe sind in unserer Beitragsordnung festgelegt.

Bei der Lohnsteuerhilfe haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Vereinbaren Sie nach Ihren Wünschen einen Termin bei unserer Beratungsstelle in .

Jetzt Termin vereinbaren

Für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein gilt die automatische Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).

Tipp: Checkliste

Im Grunde haben Sie bereits mit der Entscheidung für die Lohnsteuerhilfe, den Grundstein für eine schnelle Abwicklung Ihrer Steuererklärung gelegt.

Trotzdem raten wir Ihnen, Ihre steuerlichen Unterlagen zu sortieren. Am besten nehmen Sie sich unsere Steuer Checkliste zur Hilfe.

Happy End auch für Ihre Einkommensteuererklärung

Jährlich rund 500 Mio. EUR verschenken die Steuerzahler an den Staat, weil sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben. Das sollte man doch verhindern, denn immerhin wäre das umgerechnet für jeden Einzelnen eine satte Steuerrückerstattung. Also lassen Sie sich diese nicht entgehen. Denn vielleicht steckt auch hinter Ihrer Einkommensteuererklärung ein sehr erfreuliches Ergebnis.

Laut statistischem Bundesamt ist in den letzten Jahren die durchschnittliche Steuererstattung für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung angestiegen.

* für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2018, Stand 06/2022).

Datenschutzhinweis
Erst wenn Sie auf den Play-Button dieses Videos klicken wird dieses Video aktiv von YouTube geladen, dabei werden Daten von Ihnen zu YouTube übertragen.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube sowie unsere Datenschutzerklärung.

Mit der Lohnsteuerhilfe holen Sie sich Ihr Geld zurück

Ausschlaggebend dafür ist, dass Sie bei uns auf aktuelles Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich Steuern zählen können. Durch regelmäßige Seminare halten wir uns im Steuerrecht auf dem Laufenden, sodass wir bei steuerlichen Änderungen immer den Überblick haben. Deshalb können Sie sicher sein, dass wir Ihre zu viel bezahlten Steuern für Sie zurückholen. Also können Sie beim Lohnsteuerhilfeverein stets von einer Top-Beratung mit umfangreichem Wissen ausgehen, weil wir Experten im Bereich Einkommensteuer sind.

Im Mittelpunkt der Lohnsteuerhilfe Beratung stehen Sie

Das heißt, dass Sie eine individuelle sowie persönliche Beratung bei der Lohnsteuerhilfe erwartet. Besonders profitieren Sie davon, dass wir Ihre Konstellationen genau unter die Lupe nehmen, um alle Steuervorteile zu nutzen. Weil so Steuern sparen Spaß macht.

Kurzum freuen wir uns Ihre Einkommensteuer Erklärung für Sie als Mitglied zu erstellen. Und Sie zudem noch rund um Ihre Steuern begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Darum vereinbaren Sie einfach gleich einen Termin. Schließlich sollten Sie nicht mehr länger auf Ihr steuerliches Happy End warten!

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Lohnsteuerhilfe

  • Teilen:
Stefanie Traunthaler

Als Online Marketing Managerin unseres Lohnsteuerhilfevereins hat Stefanie Traunthaler den gesamten Online-Auftritt des Vereins und der Beratungsstellen im Blick. Seit 2014 ist sie in unserer Hauptverwaltung tätig und kennt daher die Fragen und Anliegen unserer Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bestens. Dank Ihrer Weiterbildung als geprüfte Fachwirtin im Bereich Marketing und Grafikdesign weiß sie, wie man steuerliche Themen strukturiert und verständlich präsentiert, um unseren Mitgliedern Inhalte mit deutlichem Mehrwert zu bieten. Auch über Neuigkeiten des Vereins berichtet sie Ihnen hier auf unserem Blog.