Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…
dem Finanzamt ein Stück voraus zu sein.
Seit 1998 arbeitete ich in den Bereichen Buchhaltung, Steuern und Controlling. Ich war viele Jahre in den Branchen der freien Berufe als gelernte Steuerfachangestellte im Bereich Steuern und Finanzbuchhaltung unterwegs und auch in der freien Wirtschaft als Finance Assistant tätig. Meine vielseitige Berufserfahrung macht es mir möglich, mich sehr schnell auf meine Mitglieder einzustellen um so möglichst effektiv und schnell für und mit den Mitgliedern handeln zu können. Mein Motto ist „fachkundige Serviceleistung“. Als Arbeitnehmerin musste ich viele Dinge hinnehmen, die mir im Umgang mit Mandanten nicht gefallen haben, so kam ich 2020 zu dem Schluss mich als Beratungsstellenleiterin des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. selbständig zu machen. Als Selbstständige habe ich nicht nur die Möglichkeit meine Fachkenntnis an den Mann/die Frau zu bringen, sondern auch die Chance kundenorientierter zu arbeiten. Privat bin ich Familienmanagerin und agiere ehrenamtlich für das „Treff Degerfeld“ in Butzbach im Themenfeld „Anfeindung“ ebenso auch eigenständig für „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Sie erreichen die Beratungsstelle mit dem Auto von der Straße der deutschen Einheit in Richtung Gießen, nach dem Autohaus Billia GmbH zur rechten Hand. An der dortigen Ampel fahren Sie links, rechts von Ihnen befindet sich der Lidl. Sie fahren weiter bis zum Kreisel und fahren die 2. rechts ab, weiter in die John-F.-Kennedy-Straße. Kurz nach dem Kreisel, auf der linken Seite das zweite Haus, dort befindet sich die Beratungsstelle. Direkt vor dem Haus finden Sie einen beschilderten Kundenparkplatz. Die Beratungsstelle ist auch mit dem Bus FB-50 erreichbar – Haltestelle „Mozartstraße“, 5 Minuten Fußweg. Wir können Sie gerne an der Bushaltestelle abholen, wenn Sie uns vorher Bescheid geben. Die Beratungsstelle ist rollstuhlgerecht. Das Mitbringen von Hunden ist erlaubt, kündigen Sie dies bitte vor Ihrem Besuch an.
Genießen Sie Ihre Freizeit, denn Ihre Einkommensteuererklärung erledigen wir von der Lohnsteuerhilfe . Aufgrund unserer Fachkompetenz sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Sie rund um Ihre Einkommensteuererklärung bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Und dafür zahlen Sie jährlich nur einen sozial gestaffelten Beitrag und zwar angepasst an Ihr Einkommen.
Also schonen Sie doch lieber Ihre Nerven. Denn mal Hand aufs Herz, wer hat schon Lust und Zeit seine Steuererklärung selbst zu machen? Während Sie sich vor dieser Aufgabe lieber drücken, ist für uns die Erstellung der Einkommensteuererklärung eine Freude. Also lassen Sie Ihre Steuer von uns machen. Sodass Sie beruhigt sein können, weil Ihre Steuerangelegenheiten in kompetenten Händen sind.
Das ganze Jahr über profitieren Sie vom Rundum-Sorglos-Paket des Lohnsteuerhilfevereins.
Im Rahmen der Mitgliedschaft erhalten Sie eine kompetente Beratung durch Ihren persönlichen Berater.
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein zahlen Sie jährlich einen sozial gestaffelten und nach Ihrem Einkommen berechneten Mitgliedsbeitrag.
Die Kosten der Lohnsteuerhilfe sind in unserer Beitragsordnung festgelegt.
Bei der Lohnsteuerhilfe haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Vereinbaren Sie nach Ihren Wünschen einen Termin bei unserer Beratungsstelle in .
Für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein gilt die automatische Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).
Im Grunde haben Sie bereits mit der Entscheidung für die Lohnsteuerhilfe, den Grundstein für eine schnelle Abwicklung Ihrer Steuererklärung gelegt.
Trotzdem raten wir Ihnen, Ihre steuerlichen Unterlagen zu sortieren. Am besten nehmen Sie sich unsere Steuer Checkliste zur Hilfe.
Jährlich rund 500 Mio. EUR verschenken die Steuerzahler an den Staat, weil sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben. Das sollte man doch verhindern, denn immerhin wäre das umgerechnet für jeden Einzelnen eine satte Steuerrückerstattung. Also lassen Sie sich diese nicht entgehen. Denn vielleicht steckt auch hinter Ihrer Einkommensteuererklärung ein sehr erfreuliches Ergebnis.
Laut statistischem Bundesamt ist in den letzten Jahren die durchschnittliche Steuererstattung für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung angestiegen.
* für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2018, Stand 06/2022).
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Ausschlaggebend dafür ist, dass Sie bei uns auf aktuelles Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich Steuern zählen können. Durch regelmäßige Seminare halten wir uns im Steuerrecht auf dem Laufenden, sodass wir bei steuerlichen Änderungen immer den Überblick haben. Deshalb können Sie sicher sein, dass wir Ihre zu viel bezahlten Steuern für Sie zurückholen. Also können Sie beim Lohnsteuerhilfeverein stets von einer Top-Beratung mit umfangreichem Wissen ausgehen, weil wir Experten im Bereich Einkommensteuer sind.
Das heißt, dass Sie eine individuelle sowie persönliche Beratung bei der Lohnsteuerhilfe erwartet. Besonders profitieren Sie davon, dass wir Ihre Konstellationen genau unter die Lupe nehmen, um alle Steuervorteile zu nutzen. Weil so Steuern sparen Spaß macht.
Kurzum freuen wir uns Ihre Einkommensteuer Erklärung für Sie als Mitglied zu erstellen. Und Sie zudem noch rund um Ihre Steuern begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Darum vereinbaren Sie einfach gleich einen Termin. Schließlich sollten Sie nicht mehr länger auf Ihr steuerliches Happy End warten!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Lohnsteuerhilfe