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Ihre Lohnsteuerhilfe

So einfach geht Lohn­steuerhilfe

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Einkommen­steuer­erklärung

machen lassen

Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

– Ihre Ansprechpartnerin für

Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…

die Freiheit selbst zu bestimmen, wie viel persönliche Zeit ich für meine Mitglieder aufwende und keinem zeitlichen Druck ausgesetzt bin.

Ich war 14 Jahre lang in zwei verschiedenen Steuerbüros tätig als ich mich nach der Geburt meines Sohnes 2003 und der anschließenden Elternzeit entschieden habe mich dem Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. anzuschließen. Ein ganz entscheidender Grund war meine eigens planbare individuelle Arbeitszeit, die ich meiner Familie voll und ganz anpassen konnte. Darüber hinaus habe ich in den kommenden Jahren die Erfahrung machen dürfen, dass das nicht der alleinige Luxus ist. Eine fantastisch durchorganisierte Hauptverwaltung im Hintergrund zu wissen mit der man im ständigen Austausch steht und mehrfach im Jahr auf Grund der angebotenen Fortbildungen auch persönlich in Kontakt bleibt runden das entspannte Arbeiten ab.

Ich lege höchsten Wert auf die Qualität der Beratung und habe den Anwuchs der Mitgliederzahl daher immer meinem Zeitfaktor angepasst. Das persönliche Gespräch, wozu ich mir in jeder Beratung die Zeit nehme, darf auf keinen Fall fehlen.

In der Vergangenheit habe ich durch Empfehlungen sehr häufig Soldaten, Lehrer, sowie im Ausland tätige Arbeitnehmer, sowie auch diverse Beratungen auf Englisch vollzogen.

Für Mitglieder, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht zu mir kommen können biete ich natürlich auch Hausbesuche an.

Bei Arbeitnehmern, die aus beruflichen Gründen (Montage, LKW-Fahrer,…) innerhalb der Woche keinen Termin wahrnehmen können, biete ich auch gelegentlich einen Termin am Samstag oder die Einkommensteuererklärung auf dem postalischen Wege an.

Termine vereinbare ich persönlich am Telefon und online.

Rückfragen meinerseits werden auch individuell auf einem dieser Wege oder im persönlichen Termin geklärt.

Eine schnelle Bearbeitung der Erklärung ist selbstverständlich.

Zu mir finden Sie ganz einfach. Die Beratungsstelle liegt im schönen Stadtteil Herne-Süd und ist sowohl mit dem Auto als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

Die U-Bahn Station „Berninghausstraße“ (U35) ist nur wenige Gehminuten entfernt und die Autobahnabfahrten Bochum-Riemke (A43), sowie Herne-Mitte (A42) nicht weit entfernt.

Parkmöglichkeiten sind vorhanden.

Kinder sind immer herzlich Willkommen. Für die Beschäftigung sind Spielzeug und Malsachen vorhanden.

Ihre Steuererklärung ist unser Job

Genießen Sie Ihre Freizeit, denn Ihre Einkommensteuererklärung erledigen wir von der Lohnsteuerhilfe . Aufgrund unserer Fachkompetenz sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch bares Geld. Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Sie rund um Ihre Einkommensteuererklärung bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Und dafür zahlen Sie jährlich nur einen sozial gestaffelten Beitrag und zwar angepasst an Ihr Einkommen.

Also schonen Sie doch lieber Ihre Nerven. Denn mal Hand aufs Herz, wer hat schon Lust und Zeit seine Steuererklärung selbst zu machen? Während Sie sich vor dieser Aufgabe lieber drücken, ist für uns die Erstellung der Einkommensteuererklärung eine Freude. Also lassen Sie Ihre Steuer von uns machen. Sodass Sie beruhigt sein können, weil Ihre Steuerangelegenheiten in kompetenten Händen sind.

Ihre Vorteile als Mitglied

Das ganze Jahr über profitieren Sie vom Rundum-Sorglos-Paket des Lohnsteuerhilfevereins.

Mehr zu den Lohnsteuerhilfe Leistungen

Im Rahmen der Mitgliedschaft erhalten Sie eine kompetente Beratung durch Ihren persönlichen Berater.

Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein zahlen Sie jährlich einen sozial gestaffelten und nach Ihrem Einkommen berechneten Mitgliedsbeitrag.

Die Kosten der Lohnsteuerhilfe sind in unserer Beitragsordnung festgelegt.

Bei der Lohnsteuerhilfe haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Vereinbaren Sie nach Ihren Wünschen einen Termin bei unserer Beratungsstelle in .

Jetzt Termin vereinbaren

Für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein gilt die automatische Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).

Tipp: Checkliste

Im Grunde haben Sie bereits mit der Entscheidung für die Lohnsteuerhilfe, den Grundstein für eine schnelle Abwicklung Ihrer Steuererklärung gelegt.

Trotzdem raten wir Ihnen, Ihre steuerlichen Unterlagen zu sortieren. Am besten nehmen Sie sich unsere Steuer Checkliste zur Hilfe.

Happy End auch für Ihre Einkommensteuererklärung

Jährlich rund 500 Mio. EUR verschenken die Steuerzahler an den Staat, weil sie Ihre Steuererklärung nicht abgeben. Das sollte man doch verhindern, denn immerhin wäre das umgerechnet für jeden Einzelnen eine satte Steuerrückerstattung. Also lassen Sie sich diese nicht entgehen. Denn vielleicht steckt auch hinter Ihrer Einkommensteuererklärung ein sehr erfreuliches Ergebnis.

Laut statistischem Bundesamt ist in den letzten Jahren die durchschnittliche Steuererstattung für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung angestiegen.

* für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2018, Stand 06/2022).

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Mit der Lohnsteuerhilfe holen Sie sich Ihr Geld zurück

Ausschlaggebend dafür ist, dass Sie bei uns auf aktuelles Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich Steuern zählen können. Durch regelmäßige Seminare halten wir uns im Steuerrecht auf dem Laufenden, sodass wir bei steuerlichen Änderungen immer den Überblick haben. Deshalb können Sie sicher sein, dass wir Ihre zu viel bezahlten Steuern für Sie zurückholen. Also können Sie beim Lohnsteuerhilfeverein stets von einer Top-Beratung mit umfangreichem Wissen ausgehen, weil wir Experten im Bereich Einkommensteuer sind.

Im Mittelpunkt der Lohnsteuerhilfe Beratung stehen Sie

Das heißt, dass Sie eine individuelle sowie persönliche Beratung bei der Lohnsteuerhilfe erwartet. Besonders profitieren Sie davon, dass wir Ihre Konstellationen genau unter die Lupe nehmen, um alle Steuervorteile zu nutzen. Weil so Steuern sparen Spaß macht.

Kurzum freuen wir uns Ihre Einkommensteuer Erklärung für Sie als Mitglied zu erstellen. Und Sie zudem noch rund um Ihre Steuern begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG zu beraten. Darum vereinbaren Sie einfach gleich einen Termin. Schließlich sollten Sie nicht mehr länger auf Ihr steuerliches Happy End warten!

Wir freuen uns auf Sie!

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Stefanie Traunthaler

Als Online Marketing Managerin unseres Lohnsteuerhilfevereins hat Stefanie Traunthaler den gesamten Online-Auftritt des Vereins und der Beratungsstellen im Blick. Seit 2014 ist sie in unserer Hauptverwaltung tätig und kennt daher die Fragen und Anliegen unserer Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bestens. Dank Ihrer Weiterbildung als geprüfte Fachwirtin im Bereich Marketing und Grafikdesign weiß sie, wie man steuerliche Themen strukturiert und verständlich präsentiert, um unseren Mitgliedern Inhalte mit deutlichem Mehrwert zu bieten. Auch über Neuigkeiten des Vereins berichtet sie Ihnen hier auf unserem Blog.