Renovierungskosten nach Altbaukauf sofort abziehbar?
13.09.2016Lohnsteuerhilfeverein Frankfurt. Erhaltungsaufwand oder Abschreibung? Wer ein älteres und renovierungsbedürftiges Haus kauft, um es wieder herzurichten und zu vermieten, möchte im Regelfall möglichst schnell steuerliche Vorteile erzielen. Dann ist es besser, wenn sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand vorliegt. Als dass die Renovierungskosten den Anschaffungskosten zugeordnet werden und eine langjährige Abschreibung der Gesamtkosten erfolgen muss. Darauf weist der […]