Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





Stimmungsbild
3 Schritte
1. Checkliste herunterladen
         PDF  > Checkliste (PDF)
2. Beratungsstelle suchen
PLZ eingeben

Sprache wählen


 
3. Termin vereinbaren
Einfach zur Beratungsstelle gehen und Mitglied werden.
> transparente Kosten

Oskar Patzelt Preis
 
PDF  > Verliehene Urkunde 05/2012
PDF  > Verliehene Urkunde 02/2012
PDF  > Verliehene Urkunde 2010

Stiftung Warentest:


Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
Geldscheine
Sie wollen Berater werden?
Werden Sie Teil eines starken Netzwerkes. Wir suchen ständig bundesweit Steuerexperten zur Leitung einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort zum Ausbau unseres Netzwerkes.

> Hier erfahren Sie alles
> Online bewerben
Steuerhilfe zum Thema Sozialversicherung
 
Die Sozialversicherung wird oftmals in Presse und Medien als soziales Netz bezeichnet. Dabei handelt es sich genauer gesagt um eine Reihe von Pflichtversicherungen, welche zusammen einzelnen Personen bei sozialer Schieflage helfen sollen.

Zu diesen angesprochenen Pflichtversicherungen zählen die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Unfall- und Pflegeversicherung. Diese Versicherungen und Abgaben werden jeweils vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Dabei spielt es eine Rolle, ob man sich in einer Festanstellung oder aber in einer 400,- € Anstellung befindet, denn je nach Anstellung unterscheiden sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile an den verschiedenen Versicherungsbeiträgen. Um die Abführung der einzelnen Abgaben braucht sich der Arbeitnehmer hierbei nicht zu kümmern, denn der Arbeitgeber führt diese automatisch und selbstständig an den jeweils zuständigen Versicherungsträger ab, ohne dass ein Mitwirken des Arbeitnehmers notwendig ist.

Generell ist zu sagen, dass nur Arbeitnehmer von den Sozialversicherungen betroffen sind, denn bei Selbständigen gibt es beispielsweise keinerlei rechtliche Pflicht, Beiträge an die Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Als Beispiel einer Berechnung kann man ein normales Arbeitsverhältnis heranziehen, bei welchem dann Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen die Abgaben tragen. Diese richten sich nach dem Bruttolohn und sind ab 2012 in Höhe von 19,6 % für die gesetzliche Rentenversicherung, 3,0 % für die Arbeitslosenversicherung, 1,95 % für die Pflegeversicherung (für Kinderlose 2,2 %). Der Beitrag zur Krankenversicherung wurde für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich auf 15,5 % festgelegt.
 
Zur Finanzierung der Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung können von den Krankenkassen Zusatzbeitrage verlangt werden. Ist der Zusatzbeitrag höher als 8,- €, so darf der Zuschlag nicht mehr als 1 % des monatlichen Bruttoeinkommens ausmachen. An diesem Zusatzbeitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht. Das heißt, wenn die eigene Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag verlangt, ist dieser allein vom Versicherten zu tragen. Deshalb sollte bei der Wahl der Krankenkasse neben den unterschiedlichen Leistungen auch geprüft werden, ob und in welcher Höhe Zusatzbeiträge zu entrichten sind.

Zurück