Rentenbesteuerung
5 Fragen - 5 Antworten
1. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Aktuell wertet das Finanzamt die Rentenbezugsmitteilungen aus und prüft, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Sofern nach den vorliegenden Daten der Rentenbezugsmitteilungen und ggf. weiterreichender Erkenntnisse eine Abgabepflicht vorliegt, erfolgt eine Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.
Das Verfahren zur Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen kann dazu führen, dass eine Einkommensteuererklärung ggf. auch dann abzugeben ist, wenn eine Überprüfung der Einkünfte bereits zuvor im Rahmen eines Antrags auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung erfolgt ist.
2. Muss ich automatisch Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung abgebe?
Nein. Die Pflicht zur Abgabe bedeutet noch lange nicht, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In vielen Fällen kommt es auch zu Erstattungen!3. Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Sofern Sie aktuell vom Finanzamt für das Kalenderjahr 2010 aufgefordert worden sind, sollen die Steuern innerhalb 4 Wochen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden4. Was passiert, wenn ich keine Erklärung abgebe, obwohl ich verpflichtet bin?
Wer als steuerpflichtiger Rentner versäumt, eine Erklärung abzugeben, riskiert Nachzahlungsforderungen. Je nach Höhe der Nachzahlung wird die Stelle für Bußgeld- und Steuerstrafsachen eingeschaltet.5. Kann das Finanzamt rückwirkend eine Abgabe verlangen?
Neben der Erstellung der angeforderten Steuererklärung 2010 muss auch geprüft werden, ob sich auch für die Jahre ab 2005 eine Steuerpflicht ergibt. Sollte dies der Fall oder nach Ihrer Einschätzung möglich sein, müssen auch für diese Jahre die Steuererklärungen erstellt werden.
Geben Sie zur Vermeidung von Nachteilen bitte unbedingt alle Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre gleichzeitig ab. Wenden Sie sich bei Zweifelsfragen oder sofern Sie gerne eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle.
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