Zurück zur Pendlerpauschale |
20.03.2009 |
Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dem 19.03.2009 in Berlin die Rückkehr zur früheren Regelung der Entfernungspauschale aus dem Jahr 2006.
Das bedeutet:
1) Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte könnten wieder als Werbungskosten angesetzt werden, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.
2) Unfallkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte könnten wieder als außergewöhnliche Aufwendungen neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden.
3) Andere Kosten, wie z.B. Parkgebühren für das Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit, für Finanzierungskosten im Zusammenhang mit dem Kfz-Kauf, Beiträge für Kraftfahrerverbände und Versicherungsbeiträge für einen Insassenunfallschutz sollen jedoch weiterhin durch die Entfernungspauschale abgegolten sein.
Fazit: Lohnsteuerhilfevereine haben mit ihren Klagen maßgeblich zu dieser Änderung beigetragen.
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