Zahnbehandlungen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar |
03.02.2009 |
Der Eigenanteil bei Zahnbehandlungen kann als außergewöhnliche Belastung bei der Lohn- und Einkommensteuer abgesetzt werden. Ob dies im Einzelfall zu einer Steuerminderung führt hängt von mehreren Faktoren, wie z. B. Höhe des Einkommens, Familienstand, Anzahl der Kinder etc., ab.
Bei einem allein verdienenden Familienvater mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.500,- Euro liegt die Grenze der Eigenbelastung bei ca. 1.000,- Euro jährlich. Alle Kosten, die über dieser Grenze liegen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Wir empfehlen Ihnen aber, dies individuell von Ihrem Beratungsstellenleiter prüfen zu lassen und auf alle fälle alle Belege zu sammeln und diese für den nächsten Lohnsteuerjahresausgleich aufzubewahren.
zurück 