Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit ? |
25.11.2008 |
Über 3 Millionen Arbeitnehmer sind derzeit arbeitslos. Viele nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit, um sich beruflich neu zu orientieren oder in dem zuvor ausgeübten Beruf weiter zu qualifizieren. Sind dann hohe Kosten entstanden, ist die Enttäuschung groß, wenn diese Aufwendungen in der Steuererklärung des betreffenden Jahres keine Steuererstattung bringen.
Welche Möglichkeiten gibt es dennoch, diese Aufwendungen steuerlich zu berück-sichtigen? Nach § 10d Einkommensteuergesetz ist es möglich, Verluste wie Sonderausgaben abzuziehen. Daneben erfolgt zunächst der Verlustrücktrag, das heißt, es wird zuerst das Veranlagungsjahr geprüft, welches zwei Jahre vor dem Jahr der Aufwendungen liegt. Wirken sich beim Verlustrücktrag die geltend gemachten Auf-wendungen steuerlich nicht aus, erfolgt ein Verlustvortrag, also für das kommende Jahr. Dabei können die Kosten auch aufgeteilt werden, um den höchsten steuerlichen Effekt zu erreichen.
