Wenn beim Finanzamt keine Steuererklärung eingereicht wird |
20.10.2011 |
Viele Steuerzahler müssen jedes Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wer das trotz Verpflichtung bisher noch nicht getan hat, sollte sich schnellstmöglich darum kümmern. Die Finanzverwaltung darf auch ohne Erklärung Steuerbescheide erlassen. Dann werden die Besteuerungsgrundlagen seitens der Behörde geschätzt. Außerdem wird ein Verspätungszuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer eingefordert.
Die Einkommensteuererklärung wird auf der „Todo Liste“ häufig ganz unten platziert. Für diejenigen, die zur Abgabe nicht verpflichtet sind, ist das kein Problem. Das sind Ledige mit Steuerklasse I oder Ehepaare mit Steuerklasse IV / IV, die weder einen Freibetrag auf der Steuerkarte eingetragen noch Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Kranken-, Arbeitslosen,- Kurzarbeiter,- Altersteilzeit- oder Elterngeld, bezogen haben. Anders diejenigen, die zum Beispiel wegen der Steuerklassen III / V oder eventueller Freibeträge verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Auch Lohnersatzleistungen ab 411 € jährlich tragen zur Abgabepflicht bei. In diesen Fällen war der 31. Mai Stichtag. Mit Ende der Sommerpause fordern viele Finanzämter säumige Steuerzahler auf, ihre Steuererklärung für 2010 abzugeben. Nicht nur, dass die Finanzverwaltung die Besteuerungsgrundlagen schätzen darf, es kommen auch Verspätungszuschläge bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer hinzu. Gegen den Schätzungsbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und die Steuererklärung eingereicht werden. Dass das Finanzamt den Verspätungszuschlag zurücknimmt, ist dagegen unwahrscheinlich. Diese „Erziehungsmethode“ soll bewirken, dass der Steuerpflichtige seiner Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung fristgemäß nachkommt.
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. rät daher allen, die sich unsicher sind, ob sie eine Erklärung abgeben müssen oder nicht, sich zu informieren. Lohnsteuerhilfevereine sind für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose kompetente Ansprechpartner bei der Steuererklärung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Die Anschriften von Beratungsstellen finden Sie in der Postleitzahlensuche.
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