Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Wann können Steuerbescheide geändert werden?

05.01.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Die Einspruchsstatistik des Bundesministeriums der Finanzen zeigt mit über 5 Millionen eingereichten Einsprüchen im Jahr 2008, dass sich Steuerpflichtige gegen fehlerhafte Bescheide zur Wehr setzen.
 
Grundsätzlich ist ein Einspruch binnen eines Monats nach Zugang des Bescheides beim zuständigen Finanzamt schriftlich einzureichen. Zur Fristwahrung kann vorerst auf eine Begründung verzichtet werden. Diese ist jedoch nachzuholen. Erfolgt dies nicht, wird das Finanzamt nach Prüfung des Bescheides den Einspruch ablehnen.
 
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Änderung eines bereits bestandskräftigen Steuerbescheides – in den meisten Fällen seitens der Finanzbehörde. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn der Behörde neue Tatsachen bekannt werden. Die Änderung des Bescheides erfolgt dann oft zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Neue Tatsachen können zum Beispiel nicht erklärte Einnahmen sein. Aber auch gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.
 
Weitere Informationen dazu erhalten Sie von den Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V.

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