Wahl der steuerlich günstigsten Veranlagung – Getrennt oder gemeinsam? |
15.12.2008 |
Die richtige Wahl der steuerlichen Veranlagung kann viel Steuern sparen. In der Regel lassen sich Verheiratete zusammen veranlagen. Viele wissen jedoch nicht, dass grundsätzlich auch eine getrennte Veranlagung gewählt werden kann. Diese ist dann von steuerlichem Vorteil, wenn ein Ehepartner hohe steuerfreie Lohnersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Krankengeld bezogen hat. Wird in der Steuererklärung keine bestimmte Veranlagung angegeben, führt das Finanzamt eine Zusammenveranlagung durch. Beantragt ein Ehegatte die getrennte Veranlagung, ist der Partner ebenfalls getrennt zu veranlagen, auch wenn dieser eine Zusammenveranlagung wünscht. Probleme gibt es oft in Trennungsjahren. Aus steuerlicher Sicht ist im Jahr der Trennung noch eine Zusammenveranlagung möglich. In dem Folgejahr sind die Steuerpflichtigen jedoch schon einzeln, wie Alleinstehende zu behandeln. Die Qual der Wahl haben frisch Verheiratete – diese können im Jahr der Heirat sogar zwischen drei Veranlagungsarten wählen. Welche die richtige ist muss stets im Einzelfall geprüft werden.
Tipp: Auch nach Eingang des Steuerbescheides hat man noch die Möglichkeit, eine andere Veranlagungsart zu wählen. Die Frist dafür beträgt jedoch nur einen Monat.
