Vorteile für Lebensgemeinschaften bei der Steuererklärung |
30.03.2010 |
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.2009 höhere Abzugsbeträge für Unterhaltsaufwendungen bei unverheirateten Paaren anerkannt. Die von der Finanzverwaltung vorgenommene Kürzung auf eine so genannte Opfergrenze kommt in diesen Fällen nicht zum Tragen, so die Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. berücksichtigt in der Steuererklärung die neue Rechtsprechung.
Während Ehepaare meist eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden unverheiratete Paare nach dem ungünstigeren Grundtarif besteuert. Der Nachteil kommt bei unterschiedlich hohen Einkommen zum Tragen und ist am größten, wenn ein Partner gar nicht berufstätig ist. Als Ausgleich kann der Partner jedoch Aufwendungen für den Unterhalt des Partners steuerlich geltend machen. Weil die Lebenspartner zusammen wirtschaften, wird kein Zahlungsnachweis benötigt. Vielmehr kann stets der Höchstbetrag von 7.680 Euro, ab dem Steuerjahr 2010 sogar 8.004 Euro geltend gemacht werden. Der Betrag wird nur gekürzt, wenn der Partner eigenes Einkommen von mehr als 624 Euro oder größeres Vermögen hat.
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