Vereinfachter Spendennachweis bis 200 € möglich! |
13.07.2009 |
Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 ist ein vereinfachter Spendennachweis bis 200 € zulässig. Generell müssen Spenden im Sinne des § 10 b EStG nachgewiesen werden. Dazu dient die Spendenbescheinigung, welche der Spendenempfänger nach amtlichen Vordruck ausstellen muss. Bei Spenden bis 200 € reicht aber in der Regel der Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug der Bank als Nachweis. Darüber hinaus wurde der vereinfachte Spendennachweis erweitert. Dieser gilt nicht nur wie bisher für den Bereich Mildtätigkeit, sondern auch für andere steuerbegünstigte Zwecke, wie z.B. für den Wiederaufbau von Schulen und Kindergärten.
zurück 