Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherung |
25.02.2009 |
Am 18. Februar hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich ausweitet.
Laut Gesetzentwurf können ab 2010 alle Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die im Wesentlichen ein der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entsprechendes Leistungsniveau absichern. Gesetzlich und privat Kranken- und Pflegepflichtversicherte, ihre Ehepartner sowie ihre mitversicherten Kinder sollen insoweit steuerlich gleichbehandelt werden.
Das Bürgerentlastungsgesetz führt ab 2010 zu Entlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern von schätzungsweise 9,3 Milliarden Euro jährlich. Davon profitieren zum großen Teil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn rund 80 Prozent aller steuerbelasteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden entlastet. Aber auch bei den Selbständigen und Beamten kommt es zu erheblichen Entlastungen.
Der Gesetzentwurf trägt Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.02.2008 Rechnung.
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