Unkenntnis schützt vor Schaden nicht – auch bei der Steuererklärung |
07.04.2010 |
Wer die Formulare zur Steuererklärung unvollständig und nicht mit der notwendigen Sorgfalt ausgefüllt, muss laut Beschluss des Bundesfinanzhofes X B 205/08 steuerliche Nachteile in Kauf nehmen und kann nicht damit rechnen, dass der Bescheid zu seinem Gunsten nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist geändert wird
Steuerpflichtige, die ohne steuerliche Beratung ihre Steuererklärung fertigen, haben diese nach besten Wissen und Gewissen zu fertigen. Wer Formulare nur unvollständig ausfüllt, weil die Anleitung zur Erklärung nicht oder nur unzureichend gelesen oder verstanden wurde, handelt laut Rechtsprechung der Finanzgerichte grob fahrlässig. Steuererklärungsvordrucke und die entsprechenden Merkblätter sind gründlich zu lesen. Bestehen dann immer noch Zweifel, wie und wo bestimmte Sachverhalte auf dem Formular anzugeben sind, sollte unbedingt fachkundiger Rat einholen werden.
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. rät daher allen, die sich im Steuerdschungel nicht auskennen, steuerliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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