Umzugskosten wegen Schimmelbefall sind keine Krankheitskosten |
26.08.2008 |
Ausgaben, die getätigt werden um Krankheiten zu heilen, oder deren Symptome zu mindern, können bei der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Hierfür müssen Nachweise/Belege erbracht werden.
Die Umzugskosten eines Wohnungswechsels wegen Schimmelpilzbefall können hier aber nur schwierig geltend gemacht werden. Hierfür müsste ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches bestätigt, dass bereits eine Erkrankung vorliegt bzw. ein gesundheitliches Risiko besteht.
Das Finanzgericht Hamburg hat einen solchen Fall abgelehnt. Konkret hatte hier ein Steuerpflichtiger Umzugskosten wegen Schimmelpilzbefalls im Arbeitszimmer und die Kosten für ein Gutachten einer Baubiologin als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass hier keine Krankheit vorlag und der Umzug somit aus rein privaten Gründen getätigt wurde.
Allerdings kann der der Steuerpflichtige die Arbeitsleistung der Umzugsfirma bei den haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Hiervon 20 Prozent bzw. maximal € 600,-.
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