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Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Steuervorteile zum Jahresende sichern – Teil 2

06.12.2011
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Handwerkerrechnung splitten
Renovierungen und Instandhaltungsmaßnahmen sind oft kostspielig. Bei Handwerkerleistungen bringen bis 6.000 € Lohnkosten pro Jahr eine Steuerermäßigung. Für höhere Aufwendungen bietet es sich gerade zum Jahreswechsel an, mit dem Handwerker eine Teilzahlung zu vereinbaren und so den Gesamtbetrag auf zwei Jahre zu verteilen.
 
Zumutbare Eigenbelastung für Krankheitskosten
Anders als bei den Handwerkerrechnungen ist es bei den Krankheitskosten zweckmäßig, soviel Aufwendungen wie möglich zusammenzufassen. Aufwendungen für Kuren, Scheidung, Zuzahlungen bei Rezepten und die Praxisgebühr werden nur berücksichtigt, wenn sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese ist abhängig von der Höhe der Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder. Ist in diesem Jahr durch höhere Aufwendungen die Eigenbelastung bereits überschritten, können weitere Ausgaben wie für eine neue Brille eine Steuerersparnis bringen. 
 
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind bis zu 13.805 € als Sonderausgaben absetzbar. Bei höheren Zahlungen kann eine Verschiebung ratsam sein. Der Empfänger muss die Zahlungen seinerseits versteuern. Will er das zukünftig nicht mehr, muss er die erteilte Zustimmung vor Jahresende widerrufen. Nachteile aus der Versteuerung muss der Unterhaltsleistende allerdings ausgleichen, sodass beide mit dem sogenannten Realsplitting meist besser fahren.
Unterstützungsleistungen an bedürftige Angehörige können bis zu 8.004 € steuermindernd berücksichtigt werden. Wer den Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, sollte die Überweisung noch bis zum Jahresende vornehmen. Im neuen Jahr geleistete Zahlungen gehen für das alte Jahr verloren. Eigene Einkünfte und Bezüge des Angehörigen von mehr als 624 € mindern jedoch den Höchstbetrag.
 
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. Die Anschriften von Beratungsstellen finden Sie in der Postleitzahlensuche.

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