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Steuervorteile zum Jahresende sichern - Teil 1

02.12.2011
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Bevor die Adventszeit beginnt sollte zum Jahresende geprüft werden, ob aus steuerlicher Sicht alles geregelt ist. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps, welche Fristen zum Jahresende ablaufen, welche Ausgaben noch getätigt und welche besser ins neue Jahr verschoben werden sollten.
 
Frist bei Antragsveranlagung
Wer für 2007 noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann das nur noch bis zum 31.12.2011 nachholen. Zum Jahresende läuft die vierjährige Frist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung (Antragsveranlagung) ab. Die freiwillige Abgabe betrifft meist Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I und Verheiratete mit den Steuerklassen IV und IV. Bei größeren Lohnschwankungen im Laufe des Jahres, bei Lohnunterschieden zwischen Ehegatten und bei absetzbaren Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen ist mit einer Steuererstattung zu rechnen.
 
Fristablauf für staatliche Förderungen
Bei vermögenswirksamen Leistungen kann die Arbeitnehmer - Sparzulage für 2007 ebenfalls bis zum 31.12.2011 beantragt werden. Der Antrag erfolgt meist zusammen mit der Einkommensteuererklärung, ist aber auch nachträglich möglich.
Förderanträge für die Wohnungsbauprämie eines Bausparvertrages oder zur Riesterzulage können bis zum Ende dieses Jahres noch rückwirkend für das Jahr 2009 gestellt werden. Danach entfällt der Anspruch.
 
Steuerklasse ändern
Eheleute sollten vor Beginn des neuen Jahres ihre Steuerklassenkombination überprüfen.
Bei großen Gehaltsunterschieden ist die Steuerklassenkombination III / V zweckmäßig, die jedoch zu Nachzahlungen führen kann. Wer das vermeiden will, wählt bei Lohnunterschieden die Steuerklassenkombination IV / IV mit dem Faktorverfahren.
Steht Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit ins Haus, bringt eine günstige Steuerklasse mit geringerem Lohnsteuerabzug höhere Zahlungen bei den Lohnersatzleistungen. Für Verheiratete empfiehlt sich die Steuerklasse III, bei alleinerziehenden Eltern die Steuerklasse II. Bei der Steuerklasse IV mit Faktor werden auch erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt und mindern die Lohnsteuer.
 
Kindergeld retten
Eltern von volljährigen Kindern in der Ausbildung müssen dieses Jahr letztmalig Einkommensgrenzen für das Kindergeld beachten. Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge besteht nur, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes 8.004 € im Jahr nicht übersteigen. Erst im kommenden Jahr entfällt diese Grenze. Hat das Kind Ausbildungsvergütung oder andere Einnahmen, sollte deshalb zum Jahresende nachgerechnet werden. Liegen nach Abzug von Werbungskosten, Ausbildungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen die Einkünfte und Bezüge über dem Grenzbetrag, kann der Kauf von Arbeitsmitteln wie der Erwerb eines neuen Laptops oder die Ergänzung der Fachliteratur das Kindergeld retten. Auch eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge verringert die Einkünfte des Kindes.

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