Steuervereinfachungsgesetz 2011 Teil I - wichtig für den Lohnsteuerjahresausgleich |
16.06.2011 |
Der Deutsche Bundestag hat am 09.06.2011 das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 08.07.2011 über das Gesetz entscheiden. Weil einige Änderungswünsche der Länderkammer bereits berücksichtigt wurden, ist davon auszugehen, dass das Gesetz in der heute beschlossenen Fassung in Kraft treten wird.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll das Besteuerungsverfahren vereinfacht und modernisiert werden. Einige Änderungen wie beim Kindergeld sind sehr begrüßen, andere wie die zweijährige Abgabe von Steuererklärungen wurden von den Sachverständigen in der Anhörung vor dem Finanzausschuss nahezu einstimmig abgelehnt. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine erläutert einige Änderungen für Arbeitnehmer und Familien.
Steuererklärung alle zwei Jahre
Die Änderung wurde nach Einschätzung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus politischen Gründen angestrebt und von Sachverständigen aus der Beratungspraxis und der Finanzverwaltung in breiter Front abgelehnt. Der Steuerpflichtige muss weiterhin zwei Steuererklärungen auf unterschiedlichen Vordrucken abgeben und Rechtsänderungen von einem zum anderen Jahr beachten. Im Aufschub der Abgabe, die gleichzeitig mit der Steuererklärung für das zweite Jahr erfolgen kann, ist keine Vereinfachung zu erkennen. Wer eine Erstattung erwartet, wird ohnehin seine Steuererklärung frühzeitig einreichen. Die neue Regelung kann zudem nur von Arbeitnehmern und Rentnern mit begrenzten Nebeneinkünften in Anspruch genommen werden und ist beim Finanzamt separat zu beantragen.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.000 €, die bereits im Dezember dieses Jahres zum Ansatz kommt, ist für die Steuerzahler keine Vereinfachung. Auch bei geringeren Werbungskosten gilt es weiterhin, Belege sammeln, da am Jahresanfang nicht feststeht, ob der Pauschbetrag überschritten wird oder nicht.
Von der Steuerentlastung durch den höheren Pauschbetrag von ein bis drei Euro im Monat profitiert nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer, die geringe Werbungskosten haben. Alle übrigen gehen leer aus. Nach Auffassung des NVL ist jedoch gerade für sie auf Grund gestiegener Kosten ein Inflationsausgleich beispielsweise bei der Entfernungspauschale geboten. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ist deshalb eine falsche Weichenstellung.
Einschränkungen für Pendler mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln
Pendler, die öffentliche Verkehrsmitteln und den eigenen PKW nutzen, müssen Einschränkungen hinnehmen. Bisher konnten sie höhere Kosten für Tickets geltend machen, wenn diese mehr als 30 Cent für die Entfernungskilometer der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln betrugen. Ab dem kommenden Jahr ist die Vergleichsrechnung als Jahresrechnung für alle Fahrkilometer zusammen durchzuführen. Gerade
Pendler, die park&ride nutzten und am Rande von Ballungsgebieten zunächst mit dem PKW fahren müssen, werden dann weniger Werbungskosten geltend machen können. Die als Vereinfachung begründete Einschränkung wird deshalb vom NVL kritisiert, zumal gleichzeitig Arbeitnehmer ohne Werbungskosten entlastet werden.
Pendler, die park&ride nutzten und am Rande von Ballungsgebieten zunächst mit dem PKW fahren müssen, werden dann weniger Werbungskosten geltend machen können. Die als Vereinfachung begründete Einschränkung wird deshalb vom NVL kritisiert, zumal gleichzeitig Arbeitnehmer ohne Werbungskosten entlastet werden.
zurück
