Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist beschlossen |
28.09.2011 |
Nachdem man sich auf die Streichung der „Zweijahressteuer“ geeinigt hat, hat
sich der Bundestag und Bundesrat am 21.09.2011 im Vermittlungsausschuss auf die wichtigsten Änderungen geeinigt und grünes Licht für das Steuervereinfachungsgesetz 2011 gegeben. Der Bundestag und Bundesrat haben am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.
Vor allem wegen der Möglichkeit einer zweijährigen Steuererklärung hatten die Länder das Gesetz im Juli im Bundesrat gestoppt. Sie meinten, die beabsichtigte Vereinfachung sei so nicht zu erreichen. Die Bundesregierung rief daraufhin den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an.
Die wichigsten Regelungen für Arbeitnehmer sind:
- Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1.000 €. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belegesammeln sparen.
Die finanzielle Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt etwa 330 Millionen € pro Jahr. - Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg. Finanzielle Entlastung pro Jahr: 60 Millionen €.
- Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen €. - Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale:
Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
Bundesregierung Pressemitteilung vom 23.09.2011
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