Steuersünder zahlen ab 2009 länger |
08.10.2008 |
Wenn Ende dieses Jahres das Jahressteuergesetz 2009 verabschiedet wird, ergibt sich für Steuersünder eine gravierende Änderung. Wer wissentlich Steuern hinterzieht, muss ab 2009 nicht nur für zehn Jahre Steuern nachzahlen, sondern auch mit einer Strafe für den gleichen Zeitraum rechnen.
Bisher musste man zwar auch für zehn Jahre die hinterzogenen Steuern zurückzahlen, war aber nach fünf Jahren straffrei. Bei leichten Vergehen (z. B. mangelnde Sorgfalt) drohten Nachzahlungen von fünf Jahren und eine Geldbuße.
Steuerhinterziehungen von vor sieben Jahren und länger bleiben aber verjährt.
Wenn ein Vergehen seitens des Finanzamtes bemerkt wird, müssen die hinterzogenen Steuern zuzüglich Verzugszinsen zurückgezahlt werden. Zusätzlich muss man mit einer Strafe rechnen. Diese reicht von einer Geldbuße (meist die Hälfte der hinterzogenen Steuern) bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
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