Steuerpflicht und Abgabetermin bei Arbeitnehmern - Termin 31. Mai verpasst, was nun? |
15.04.2010 |
Viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob und wann sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Termin: Für die Abgabefrist gilt grundsätzlich Folgendes: wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai des nächsten Jahres abgeben (d.h. die Erklärung für 2009 muss bis zum 31. Mai 2010 beim Finanzamt vorliegen). Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, aber abgeben möchte, da z.B. eine Steuererstattung erwartet wird, kann die Erklärung noch vier Jahre später einreichen. Die Steuer-Erklärung 2006 kann z.B. noch bis zum 31.12.2010, die Erklärung für 2007 noch bis zum 31.12.2011 beim Finanzamt eingereicht werden.
Freie Wahl: Die freie Wahl der Abgabe besteht für Arbeitnehmer, die nur und ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezogen haben und deren steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung etc. nicht mehr als 410 € im Jahr betragen. Für Ehepaare gelten die gleichen Regelungen, zusätzlich muss die gleiche Steuerklasse (IV/IV) vorliegen.
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