Steuern sparen mit der Pendlerpauschale |
18.02.2009 |
Da Autofahren derzeit sehr teuer ist, lässt sich die Kostenlast zumindest über die Steuer etwas mindern. Dazu müssen die Autofahrer die Pendlerpauschale richtig ansetzen. Aber auch die Kfz-Steuer, Rußpartikelfilter und evtl. Umrüstung auf Autogas können dazu beitragen.
Die Entfernungspauschale gilt ja nun mehr wieder seit dem ersten Kilometer, so dass ab dem ersten Kilometer 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden können.
In Normalfällen sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Das gilt aber nur für Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Autofahrer dagegen können auch darüber hinaus Kilometergeld bei der Steuer geltend machen. Es sollten daher zum Nachweis Belege gesammelt werden, auch die Inspektionsrechnungen.
Die Finanzämter akzeptieren aber auch die Angaben der Routenplaner für die Errechnung der Entfernung zum Arbeitsplatz. Autofahrer sollten aber dem Finanzamt die Strecke zur Arbeit ausführlich beschreiben. Vor allem, wer Umwege fährt, die aber verkehrsgünstiger sind.
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