Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti |
11.02.2010 |
Durch das Erdbeben in Haiti sind beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst. Sie gelten vom 12.01.2010 bis zum 31.07.2010.
Neben vielen anderen Möglichkeiten besteht ein vereinfachter Zuwendungsnachweis für alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet wurden. Der vereinfachte Zuwendungsnachweis gilt ohne betragsmäßige Beschränkung. Nach § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStDV genügt in diesen Fällen als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Soweit bis zum 31.01.2010 im Hinblick auf ergangene Verwaltungsanweisungen Zuwendungen nicht auf ein Sonderkonto, sondern auf ein Konto der o. a. Spendenempfänger geleistet wurden, gilt auch hier der vereinfachte Zuwendungsnachweis.
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