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Steuerliche Denkmalförderung auch bei bautechnischem Neubau möglich

31.08.2009
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Mit Urteil vom 24.06.2009 (X R 8/08) entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Baudenkmal, das aus bautechnischer Sicht als Neubau einzustufen ist, auch mit einer steuerlichen Abschreibung oder Sonderausgabenabzug gefördert werden kann.
 
Wer kulturhistorisch wertvolle Gebäude saniert und damit zur Erhaltung geschichtsträchtiger Bausubstanz beiträgt, soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch eine besondere steuerliche Unterstützung erhalten. Voraussetzung für einen Steuerabzug ist eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde, dass es sich tatsächlich um Denkmal handelt.
 
Neubauten wurden bisher jedoch von einer Förderung ausgeschlossen. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bereits dann um einen Neubau, wenn erhebliche Umbauarbeiten am Gebäude, zum Beispiel durch Austausch tragender Teile, vorgenommen wurden.

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