Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen ab 01.01.2010

01.02.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Aufgrund des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 EStG werden mit BMF-Schreiben vom 17.12.2009 die ab 01.10.2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht.
 
Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
 
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

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