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Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Steueridentifikationsnummer auf dem Prüfstand

27.01.2009
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) hat beim Finanzgericht Köln unter dem Aktenzeichen 2 k 2822/08 eine Musterklage gegen die neue bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer eingereicht. Sie will damit klären, ob die Steuer-ID ein weiterer Schritt hin  zum gläsernen Steuerzahler bedeutet.

Seit dem 01.08.2008 wurde die Steuer-ID von der Finanzverwaltung als neue, bundeseinheitliche Ordnungskennzahl eingeführt. Diese 11stellige Nummer gilt nun unverändert von der Geburt bis zum Tod eines Bürgers und bleibt nun auch bestehen, wenn eine Person den Wohnort wechselt oder in die Zuständigkeit eines anderen Finanzamtes fällt.

Die Einführung bringt aber auch viele neue Kontrollen mit sich. Es besteht nun eine höhere Transparenz im Besteuerungsverfahren und die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und Steuerbetrug kann nun viel wirksamer erfolgen.

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