Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung für Arbeitnehmer - Anspruch und Wirklichkeit |
09.06.2011 |
Berlin, 27. Mai 2011 – Vor dem Hintergrund des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Steuervereinfachungsgesetz fand der diesjährige NVL-Verbandstag statt. Jürgen Brandt, BFH-Richter und Präsident des deutschen Finanzgerichtstages wies auf die Grundsätze des Steuerrechts Normenklarheit und Verständlichkeit hin. Als negatives Beispiel führte er die derzeitige Regelung zu Kinderbetreuungskosten auf. In einem kleinen Sachverhalt im Steuerrecht hat der Gesetzgeber nahezu alle Möglichkeiten aus dem Ärmel gezogen mit dem Ergebnis, dass eine bunte Vielfalt von „wie Werbungskosten“, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben vorliegt. Bei allen Beteiligten bestand deshalb Einigkeit, dass die vorgesehene Zusammenfassung im aktuellen Steuervereinfachungsgesetz zu begrüßen ist. Eine andere Bewertung erhielt das Projekt einer Zweijahreserklärung. Der BFH-Richter stellte klar, dass entgegen der von der Politik verbreiteten Bezeichnung nicht alle zwei Jahre eine, sondern jeweils zwei Erklärungen abzugeben wären. Dabei sei keine Erleichterung zu erkennen gegenüber der jährlichen Abgabe nur einer Steuererklärung. Selbst Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen bedankten sich beim NVL und bei der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dass sich die Verbände in der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages gegen diesen Gesetzesvorschlag ausgesprochen haben.
Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, ging in seinem Referat auf die vorgesehene Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ein. Die „vollmundig angekündigte Vereinfachung“ werde nur für die Fälle auftreten, in denen allein wegen Werbungskosten zwischen dem derzeitigen Pauschbetrag von 920 und dem zukünftigen von 1000 € eine Steuererklärung abgegeben würde. Viele Arbeitnehmer müssten jedoch auch aus anderen Gründen eine Erklärung einreichen. Deshalb würden nicht 500.000 Arbeitnehmer eine Vereinfachung erhalten, wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt, sondern nur etwa 5000.
Die vorausgefüllte Steuererklärung, ein weiteres Vereinfachungsprojekt, war ebenfalls zentrales Thema des Verbandstages. Dieter Ondracek wies auf die Tatsache der erstmals zentralisierten Vorhaltung einer Vielzahl persönlicher Daten bei der Finanzverwaltung hin. Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit seien nicht auszuschließen. In der von NVL-Sprecher Ingo Bettels moderierten Podiumsdiskussion wurde durch Ausführungen von Dr. Volker Wissing (FDP), Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages deutlich, dass die Politik anstrebt, den Bürgern eine vollständige fertiggestellte Erklärung anzubieten. Dr. Christoph Habammer und Christian Bähr, Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, hatten in ihrem Vortrag zum Konzept der vorausgefüllten Steuererklärung jedoch deutlich gemacht, dass die Finanzverwaltung lediglich bestimmte, vor allem bereits jetzt aus Meldungen Dritter vorliegende Daten zum Abruf bereitstellt. Diese könnten in ein PC-Steuerprogramm auf dem heimischen PC oder im Elster- Online-Portal in eine Steuererklärung übernommen werden. Uwe Rauhöft, NVL-Geschäftsführer wies deshalb in der Podiumsdiskussion darauf hin, dass eine vorausgefüllte Steuererklärung das Steuerrecht nicht einfacher macht. Wer jetzt die Papiervordrucke nicht selbst ausfüllen kann, versteht auch eine vorausgefüllte Erklärung nicht besser. Er wird diese allenfalls ungeprüft abhaken. Bei Fehlern stellt sich dann die Frage, ob die Finanzverwaltung dafür haften soll. Die Finanzverwaltung würde jedoch keinesfalls zum Steuerberater werden, stellte Dieter Ondracek klar.
Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, betonte in seinem Eingangsreferat zur Podiumsdiskussion „Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung“ die Grundsätze der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und das hieraus resultierende Nettoprinzip. Unter Bezug auf das NVL-Steuerkonzept hob er hervor, dass Pauschalen hierbei vereinfachen können, sich jedoch realitätsgerecht am typischen Fall orientieren müssen. Zu beachten sei in der Abwägung, ob Vereinfachungen an einer Stelle Ungerechtigkeiten an anderer Stelle nach sich ziehen. Zur Einsicht in die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten, dem Kern der vorausgefüllten Steuererklärung hob Hartmut Koschyk hervor, dass die Anliegen der Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bei der Betreuung der Steuerpflichtigen berücksichtigt würden und praktikable Lösungen gefunden werden.
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