Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011

05.01.2012
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2012 über Steuererklärungsfristen regeln die Steuerabgabefristen für das Steuerjahr 2011.
 
Abgabefrist bis zum 31.05.2012
Als Abgabefrist für das Kalenderjahr 2011 gelten für die Erklärungen zur
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
nach § 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)der 31.05.2012
 
Fristverlängerung bis zum 31.12.2012
Sofern die vorbezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG (§ 4Nr. 11 StBerG Lohnsteuerhilfevereine) angefertigt werden, wird vorbehaltlich des Absatzes 2 die Frist nach § 109 AO allgemein bis zum 31.12.2012 verlängert.
 
Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Von dieser Möglichkeit soll insbesondere Gebrauch gemacht werden, wenn
Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

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