Steuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich 2010 - Höhere Nachzahlungen bei Steuerklassenkombination III und V |
20.01.2011 |
Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination III und V entschieden haben, müssen sich auf höhere Steuernachzahlungen ab Veranlagungsjahr 2010 einstellen. Grund dafür ist, dass bei der Steuerklasse V ab 2010 erstmals beim monatlichen Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.
Die Steuerklassen III und V sind bei Ehepaaren zweckmäßig, wenn der eine Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes bezieht. Mit der Steuerklasse III werden monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten als bei der alternativen Steuerklasse IV. Richtig sparen lässt sich durch die Wahl der Steuerklasse jedoch nicht, denn bei dieser Konstellation ist oft mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Es steht nur vorab mehr Geld zur Verfügung. Der Zahlungszeitpunkt verschiebt sich.
Ab dem Veranlagungsjahr 2010 verstärkt sich dieses Problem für diese Steuerpflichtigen. Denn erstmals wurde bei der Steuerklasse V auch eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt. Die monatliche Lohnsteuer fällt dadurch geringer aus. Das führt zu höheren Steuernachzahlungen als in den Vorjahren bei gleichen Verdiensten. Wer das nicht mit hohen Aufwendungen steuerlich kompensieren kann, zahlt bei der Einkommensteuererklärung drauf. Besonders hart trifft es Ehepaare mit großen Lohnunterschieden. Bei einem Ehepaar mit 15.000 und 35.000 € Bruttojahresgehalt und Steuerklasse V und III kann die Nachzahlung rund 900 € betragen. Vergleichsweise musste dieses Paar im Vorjahr nur rund 300 € an den Fiskus zahlen.
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