Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Steuererklärung – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

14.09.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.04.2010 neue Grundsätze für die Inanspruchnahme des Entlastungsbeitrages für Alleinerziehende aufgestellt. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Auch wenn mehrere Steuerpflichtige die Voraussetzungen für den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erfüllen, kann wegen desselben Kindes für denselben Monat nur einer der Berechtigten den Entlastungsbetrag abziehen.
Ist ein Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte seiner allein stehenden Eltern aufgenommen, können die Eltern – unabhängig davon, an welchen Berechtigten das Kindergeld ausgezahlt wird – untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll, es sei denn, einer der Berechtigten hat bei seiner Veranlagung oder durch Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II bei seinem Arbeitgeber den Entlastungsbetrag bereits in Anspruch genommen.
Treffen die Eltern keine Bestimmung über die Zuordnung des Entlastungsbetrags, steht er demjenigen zu, an den das Kindergeld ausgezahlt wird.

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